bulletMiFID für Börsenzulassung 

MEIDES Rechtsanwalts-GmbH - Fachanwalt Arbeitsrecht und Fachanwalt Steuerrecht, Online-Rechtsberatung

      


 

Infolge des Finanzmarkt-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (FRUG) in Verbindung mit Markets in Financial Instruments Directive (MiFID) werden die Zulassungsstellen bei den Börsen abgeschafft.
Die Börsenzulassung von Wertpapieren wird künftig der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht übertragen.

Der amtliche Handel als Börsensegment wird abgeschafft.
Künftig gibt es als gesetzlichen Markt statt geregeltem und amtlichem Markt lediglich den Regulierten Markt.

Die Regeln für Skontoführer / Börsenmakler werden erheblich vereinfacht. 

 

 
Für Fragen, Auskünfte, Anregungen erreichen Sie uns auch per e-Mail info@meides.com 

 

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