Infolge des
Finanzmarkt-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (FRUG) in Verbindung mit Markets in Financial Instruments Directive
(MiFID)
werden die
Zulassungsstellen bei den Börsen abgeschafft.
Die Börsenzulassung von Wertpapieren wird künftig der Bundesanstalt
für Finanzdienstleistungsaufsicht übertragen.
Der
amtliche Handel als Börsensegment wird abgeschafft.
Künftig gibt es als gesetzlichen Markt statt geregeltem und
amtlichem Markt lediglich den Regulierten Markt.
Die
Regeln für Skontoführer / Börsenmakler werden erheblich vereinfacht.