Für Finanzunternehmen ergeben sich durch
Implementierung
und Anwendung des
Finanzmarkt-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (FRUG) in Verbindung mit Markets in Financial Instruments Directive
(MiFID) neue
Anforderungen für die Ausführung von Wertpapierdienstleistungen.
MiFID betrifft insbesondere die Bereiche der Betriebsorganisation,
der Wohlverhaltensregeln und der Pflicht zur bestmöglichen
Auftragsausführung.
Bei den organisatorischen Vorgaben liegt der Fokus auf der
Vermeidung und Behandlung von Interessenkonflikten.
Die Wohlverhaltensregeln betreffen Informationspflichten, aber auch
die Geeignetheitsprüfung von Wertpapiergeschäften für die Kunden.
Bei Beratungsdienstleistungen müssen die Geschäfte den Anlagezielen,
den finanziellen Verhältnissen und dem Erfahrungsschatz des Kunden
entsprechen.
Die Pflicht zur bestmöglichen Ausführung von Kundenaufträgen umfasst
die Bereithaltung eines Systems, das zur Sicherstellung der
bestmöglichen Ausführung von Kundenaufträgen in der Lage ist.
Seit 01.11.2007 müssen Anlageberater eine Erlaubnis
beantragen <Merkblatt
des DIHK>.
Zur Definition der Anlageberatung vgl. gemeinsames Informationsblatt
der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und der
Deutschen Bundesbank zum neuen Tatbestand der Anlageberatung <Informationsblatt
Anlageberatung>.
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