bulletMiFID für Finanzinstitute und Unternehmen  

MEIDES Rechtsanwalts-GmbH - Fachanwalt Arbeitsrecht und Fachanwalt Steuerrecht, Online-Rechtsberatung

      

 
 

Für Finanzunternehmen ergeben sich durch Implementierung und Anwendung des Finanzmarkt-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (FRUG) in Verbindung mit Markets in Financial Instruments Directive (MiFID) neue Anforderungen für die Ausführung von Wertpapierdienstleistungen.

MiFID betrifft insbesondere die Bereiche der Betriebsorganisation, der Wohlverhaltensregeln und der Pflicht zur bestmöglichen Auftragsausführung.
Bei den organisatorischen Vorgaben liegt der Fokus auf der Vermeidung und Behandlung von Interessenkonflikten.
Die Wohlverhaltensregeln betreffen Informationspflichten, aber auch die Geeignetheitsprüfung von Wertpapiergeschäften für die Kunden.
Bei Beratungsdienstleistungen müssen die Geschäfte den Anlagezielen, den finanziellen Verhältnissen und dem Erfahrungsschatz des Kunden entsprechen.
Die Pflicht zur bestmöglichen Ausführung von Kundenaufträgen umfasst die Bereithaltung eines Systems, das zur Sicherstellung der bestmöglichen Ausführung von Kundenaufträgen in der Lage ist.

Seit 01.11.2007 müssen Anlageberater eine Erlaubnis beantragen <Merkblatt des DIHK>.
Zur Definition der Anlageberatung vgl. gemeinsames Informationsblatt der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und der Deutschen Bundesbank zum neuen Tatbestand der Anlageberatung <Informationsblatt Anlageberatung>.

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