bulletBetriebsverfassungsrecht

MEIDES Rechtsanwalts-GmbH - Fachanwalt Arbeitsrecht und Fachanwalt Steuerrecht


  
Das Betriebsverfassungsrecht regelt die Ordnung der Zusammenarbeit zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern im Betrieb.

Es dient dem Arbeitnehmerschutz und begrenzt durch die Beteiligungsrechte des Betriebsrats und der Arbeitnehmer das Direktionsrecht des Arbeitgebers.

Das Betriebsverfassungsrecht ist vor allem im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) gesetzlich geregelt. 

Zum Betriebsverfassungsrecht gehört allerdings nicht nur das Betriebsverfassungsgesetz selbst, sondern auch die außerhalb des Betriebsverfassungsgesetzes geregelten Rechte des Betriebsrats wie z.B. Arbeitnehmerüberlassungsgesetz - AÜG, Sozialgesetzbuch - SGB IX, Europäisches Betriebsrätegesetz - EBRG, Arbeitssicherheitsgesetz - ASiG, Arbeitsgerichtsgesetz - ArbGG, Kündigungsschutzgesetz - KSchG, Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz – AGG u.a.



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