Beratung und Vertretung zur betrieblichen
Altersversorgung
Wir beraten und vertreten Sie in allen
arbeitsrechtlichen Konstellationen bei der betrieblichen Altersvorsorge
und betrieblichen Altersversorgung sowie bei der Prüfung, Gestaltung und
Änderung
von Verträgen im Zusammenhang mit der betrieblichen Altersversorgung.
1.
Wir beschäftigen uns mit Streitigkeiten im Zusammenhang mit
Betriebsrente
zwischen Zusagegeber bzw Rechtsnachfolger und
Berechtigtem
- über Inhalt und Umfang der Durchführungswege
(Pensionszusage/Direktzusage, Direktversicherung, Unterstützungskasse,
Pensionskasse, Pensionsfonds),
- über Zusagen / Ansprüchen nach Grund und Höhe,
-
im Zusammenhang mit der Unverfallbarkeit von Versorgungszusagen /
Betriebsrente,
und gegenüber dem PensionsSicherungsVerein (PSV)
- zu den Bestimmungen des BetrAVG und der anderen Anspruchsvoraussetzungen,
- über Anspruchsgrund und Anspruchshöhe im Sicherungsfall.
2.
Ebenso beraten und unterstützen wir Sie bei Vorhaben zur
Restrukturierung und Sanierung bestehender Versorgungszusagen, etwa bei
Pensionszusage/Direktzusage oder Unterstützungskasse, durch
individuelle Änderungsverträge, Betriebsvereinbarung,
Abfindung, Widerruf oder
Änderungskündigung sowie auch der Übertragung bestehender
Zusagen auf externe Träger, gegebenenfalls unter Wechsel des
Durchführungsweges und/oder mit Um- und Ausfinanzierung.
3.
Schwerpunkte bilden die Analyse und Beratung bei
Pensionszusagen an (beherrschende) Gesellschafter-Geschäftsführer in
zivil-/gesellschaftsrechtlicher, steuerrechtlicher und
insolvenzrechtlicher Hinsicht. Wir prüfen und beraten Sie insbesondere
bei Vorhaben zur Anpassung (Herabsetzung) von Pensionszusagen z.B. durch
Abfindung, Widerruf, Verzicht, "Einfrieren" mit
dem Ziel der Sicherung, Sanierung und
Restrukturierung der
Pensionszusage.
Von erheblicher Bedeutung sind dabei die Auswirkungen der einschlägigen
Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF-Schreiben)
und der einschlägigen Rechtsprechung
[Bundesfinanzhof (BFH), Bundesgerichtshof (BGH), Finanzgerichte (FG)
u.a.].
Informations- und
Beratungsgespräch zur betrieblichen Altersversorgung
Wir bieten Ihnen
für Ihre Fragen zu einer ersten Klärung Ihrer Situation, der
Möglichkeiten der Modifikation der Zusage und der Vorgehensweise
im Zusammenhang mit der Betrieblichen Altersversorgung / Betriebsrente ein
Beratungsgespräch in der Kanzlei im Zeitumfang von ca.
eineinhalb
Stunden an für das
Pauschalhonorar von 416,50
EURO
(Netto 350,00 EUR zuzüglich Umsatzsteuer 66,50 EUR = 416,50 EUR) an.