bulletBetriebliche Altersversorgung (bAV) 

MEIDES Rechtsanwalts-GmbH - Fachanwalt Arbeitsrecht und Fachanwalt Steuerrecht, Betriebliche Altersvorsorge

      

  
Beratung und Vertretung zur betrieblichen Altersversorgung

Wir beraten und vertreten Sie in allen arbeitsrechtlichen Konstellationen bei der betrieblichen Altersvorsorge und betrieblichen Altersversorgung sowie bei der Prüfung, Gestaltung und Änderung von Verträgen im Zusammenhang mit der betrieblichen Altersversorgung.
  
1. Wir beschäftigen uns mit Streitigkeiten im Zusammenhang mit Betriebsrente
zwischen Zusagegeber bzw Rechtsnachfolger und Berechtigtem 
- über Inhalt und Umfang der Durchführungswege (Pensionszusage/Direktzusage, Direktversicherung, Unterstützungskasse, Pensionskasse, Pensionsfonds),
- über Zusagen / Ansprüchen nach Grund und Höhe,
- im Zusammenhang mit der Unverfallbarkeit von Versorgungszusagen / Betriebsrente,
und gegenüber dem PensionsSicherungsVerein (PSV)
- zu den Bestimmungen des BetrAVG und der anderen Anspruchsvoraussetzungen,
- über Anspruchsgrund und Anspruchshöhe im Sicherungsfall.
  
2. Ebenso beraten und unterstützen wir Sie bei Vorhaben zur Restrukturierung und Sanierung bestehender Versorgungszusagen, etwa bei Pensionszusage/Direktzusage oder Unterstützungskasse, durch individuelle Änderungsverträge, Betriebsvereinbarung, Abfindung, Widerruf oder Änderungskündigung sowie auch der Übertragung bestehender Zusagen auf externe Träger, gegebenenfalls unter Wechsel des Durchführungsweges und/oder mit Um- und Ausfinanzierung.
  
3. Schwerpunkte bilden die Analyse und Beratung bei Pensionszusagen an (beherrschende) Gesellschafter-Geschäftsführer in zivil-/gesellschaftsrechtlicher, steuerrechtlicher und insolvenzrechtlicher Hinsicht. Wir prüfen und beraten Sie insbesondere bei Vorhaben zur Anpassung (Herabsetzung) von Pensionszusagen z.B. durch Abfindung, Widerruf, Verzicht, "Einfrieren" mit dem Ziel der Sicherung, Sanierung und Restrukturierung der Pensionszusage.
  
Von erheblicher Bedeutung sind dabei die Auswirkungen der einschlägigen Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF-Schreiben) und der einschlägigen Rechtsprechung [Bundesfinanzhof (BFH), Bundesgerichtshof (BGH), Finanzgerichte (FG) u.a.].
  

Informations- und Beratungsgespräch zur betrieblichen Altersversorgung
 
Wir bieten Ihnen für Ihre Fragen zu einer ersten Klärung Ihrer Situation, der Möglichkeiten der Modifikation der Zusage und der Vorgehensweise im Zusammenhang mit der Betrieblichen Altersversorgung / Betriebsrente ein Beratungsgespräch in der Kanzlei im Zeitumfang von ca. eineinhalb Stunden an für das 

Pauschalhonorar von 416,50 EURO 
(Netto 350,00 EUR zuzüglich Umsatzsteuer 66,50 EUR = 416,50 EUR) an. 

  

 

Für Fragen, Auskünfte, Anregungen erreichen Sie uns auch per e-Mail info@meides.com 

 

SEITENANFANG

ZURÜCK

 <Kontakt & Impressum