 | Eckpunkte der Erbrechtsreform 2008 |
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Das Bundeskabinett hat am 30.01.2008 die Erbrechtsreform
beschlossen. Mit dieser Reform verspricht sich der Gesetzgeber eine
zeitgemäße Antwort auf die zunehmende Zahl von Ehescheidungen sowie
Patchworkfamilien. Deshalb sollen vor allem die erbrechtlichen
Gestaltungsmöglichkeiten ausgebaut werden.
Hier einige Kernpunkte der Reform:
1. Pflichtteilsentziehung vereinfacht.
Die Entziehungsgründe sollen künftig für Kinder, Eltern, Ehegatten oder
Lebenspartner gleichermaßen gelten. Ferner soll eine
Pflichtteilsentziehung möglich sein, wenn der Pflichtteilsberechtigte
dem Erblasser oder einer ihm nahestehenden Person, nach dem Leben
trachtet oder sie schwer körperlich misshandelt.
2. Stundungsgründe erweitert.
Häufig sind die Erben eines Eigenheims nach dem Tod des Erblassers
gezwungen, dieses zu verkaufen, um den Pflichtteil auszahlen zu können.
Mit der Reform soll nun für jeden Erben die Möglichkeit bestehen, eine
Stundung gegenüber den pflichtteilsberechtigten Erben geltend zu machen.
3. Wer pflegt, erbt mehr.
Derzeit gehen pflegende Angehörige oft leer aus, wenn der Erblasser
keine Ausgleichsregelung getroffen hat. Denn Ausgleichsansprüche
bestehen nur für Abkömmlinge, die in der Pflegezeit auf eigenes
berufliches Einkommen verzichtet haben. Mit der Reform soll jeder Erbe
einen Ausgleich für Pflegeleistungen erhalten und zwar unabhängig davon,
ob er auf berufliches Einkommen verzichtet hat.
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08.04.2008/KK |
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