bulletEckpunkte der Erbrechtsreform 2008

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Das Bundeskabinett hat am 30.01.2008 die Erbrechtsreform beschlossen. Mit dieser Reform verspricht sich der Gesetzgeber eine zeitgemäße Antwort auf die zunehmende Zahl von Ehescheidungen sowie Patchworkfamilien. Deshalb sollen vor allem die erbrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten ausgebaut werden.

Hier einige Kernpunkte der Reform:

1. Pflichtteilsentziehung vereinfacht.
Die Entziehungsgründe sollen künftig für Kinder, Eltern, Ehegatten oder Lebenspartner gleichermaßen gelten. Ferner soll eine Pflichtteilsentziehung möglich sein, wenn der Pflichtteilsberechtigte dem Erblasser oder einer ihm nahestehenden Person, nach dem Leben trachtet oder sie schwer körperlich misshandelt.

2. Stundungsgründe erweitert.
Häufig sind die Erben eines Eigenheims nach dem Tod des Erblassers gezwungen, dieses zu verkaufen, um den Pflichtteil auszahlen zu können. Mit der Reform soll nun für jeden Erben die Möglichkeit bestehen, eine Stundung gegenüber den pflichtteilsberechtigten Erben geltend zu machen.

3. Wer pflegt, erbt mehr.
Derzeit gehen pflegende Angehörige oft leer aus, wenn der Erblasser keine Ausgleichsregelung getroffen hat. Denn Ausgleichsansprüche bestehen nur für Abkömmlinge, die in der Pflegezeit auf eigenes berufliches Einkommen verzichtet haben. Mit der Reform soll jeder Erbe einen Ausgleich für Pflegeleistungen erhalten und zwar unabhängig davon, ob er auf berufliches Einkommen verzichtet hat.

© 08.04.2008/KK

 
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