Beratung und Vertretung im
Eherecht und Familienrecht
Wir beraten und begleiten Sie individuell in allen Bereichen des
Familienrechts und des Eherechts, besonders auch für
Unternehmer-Ehegatten oder Unternehmer-Lebensgemeinschaften.
Insbesondere auf den Gebieten
- Gestaltung eines Ehevertrages vor oder nach der
Eheschließung
- Vereinbarung für eingetragene Partnerschaft und nichteheliche
Lebensgemeinschaft
- Trennungsphase und zur Gestaltung von Trennungsvereinbarungen
- Scheidung und Folgesachen
- Vermögensauseinandersetzung, Zugewinn
- Versorgungsausgleich
- Unterhalt, Unterhaltsberechnung und Anpassung
- Kindschaftsrecht, Sorgerecht und Umgangsrecht
- Recht nichtehelicher Kinder.
Informations- und
Beratungsgespräch zum Eherecht und Familienrecht
Wir bieten Ihnen
für Ihre Fragen zu einer ersten Klärung Ihrer Situation, Ihrer
Chancen und Ihrer Risiken und dabei insbesondere auch im
Hinblick auf die zu beachtenden Formen und etwaigen Fristen ein
Beratungsgespräch in der Kanzlei im Zeitumfang von ca. einer
Stunde für ein
Pauschalhonorar von 226,10
EURO
(Netto 190,00 EUR zuzüglich Umsatzsteuer 36,10 EUR = 226,10 EUR) an.