bulletNeues Unterhaltsrecht 2008

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Neues Unterhaltsrecht 2008: Unterhaltszahler haben gute Chancen auf Abänderung des Unterhalts.

Am 01.01.2008 trat das neue Unterhaltsrechts-Änderungsgesetz in Kraft. Schon jetzt ist davon auszugehen, dass es zu erheblichen Umwälzungen bei den Unterhaltszahlungen für Ex-Ehegatten führen wird.

Zu den Änderungen im Einzelnen:

Die Anspruchsdauer für Betreuungsunterhalt wurde erheblich gekürzt. So soll der die Kinder betreuende Elternteil, nur noch bis zur Vollendung des dritten Lebensjahrs des gemeinsamen Kindes Anspruch auf Betreuungsunterhalt haben.

Ferner wurde die Eigenverantwortlichkeit des geschiedenen Ehegatten bewusst gestärkt. Der Geschiedenenunterhalt soll nur noch dem Ausgleich ehebedingter Nachteile dienen und nicht mehr- wie früher- den während der Ehe erreichten Lebensstandard sichern. Das neue Unterhaltsgesetz vereinfacht damit die Möglichkeiten, den Unterhalt zeitlich zu begrenzen bzw. zu reduzieren, was bislang bei Ehen von langer Dauer kaum möglich war.
 

Unser Rat:
Aufgrund der Unterhaltsrechtsreform kann unterhaltspflichtigen Ehepartner nur angeraten werden, bisherige Unterhaltstitel in Form von Gerichtsurteilen, auf Abänderungsmöglichkeiten überprüfen zu lassen. Auch eine nachträgliche Änderung dieser Titel ist aufgrund der neuen Gesetzeslage und Rechtssprechung möglich.

© 21.02.2008/KK

 
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