Neues Unterhaltsrecht 2008: Unterhaltszahler haben gute
Chancen auf Abänderung des Unterhalts.
Am 01.01.2008 trat das neue Unterhaltsrechts-Änderungsgesetz in Kraft.
Schon jetzt ist davon auszugehen, dass es zu erheblichen Umwälzungen bei
den Unterhaltszahlungen für Ex-Ehegatten führen wird.
Zu den Änderungen im Einzelnen:
Die Anspruchsdauer für Betreuungsunterhalt wurde erheblich gekürzt. So
soll der die Kinder betreuende Elternteil, nur noch bis zur Vollendung
des dritten Lebensjahrs des gemeinsamen Kindes Anspruch auf
Betreuungsunterhalt haben.
Ferner wurde die Eigenverantwortlichkeit des geschiedenen Ehegatten
bewusst gestärkt. Der Geschiedenenunterhalt soll nur noch dem Ausgleich
ehebedingter Nachteile dienen und nicht mehr- wie früher- den während
der Ehe erreichten Lebensstandard sichern. Das neue Unterhaltsgesetz
vereinfacht damit die Möglichkeiten, den Unterhalt zeitlich zu begrenzen
bzw. zu reduzieren, was bislang bei Ehen von langer Dauer kaum möglich
war.
Unser Rat:
Aufgrund der Unterhaltsrechtsreform kann unterhaltspflichtigen
Ehepartner nur angeraten werden, bisherige Unterhaltstitel in Form von
Gerichtsurteilen, auf Abänderungsmöglichkeiten überprüfen zu lassen.
Auch eine nachträgliche Änderung dieser Titel ist aufgrund der neuen
Gesetzeslage und Rechtssprechung möglich.
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21.02.2008/KK