Gerichtsfeste Mietverträge sind der Schlüssel zur wirtschaftlich
erfolgreichen Nutzung von gewerblichen und privaten Mietobjekten,
weshalb Fragen der Vertragsgestaltung im Mittelpunkt unserer
anwaltlichen Beratungstätigkeit stehen.
Von gleicher Bedeutung sind in diesem
Zusammenhang die wirksame Durchsetzung von Mieterhöhungsverlangen und
der oftmals hiermit verbundenen Modernisierungsmaßnahmen, wobei durch
unsere qualifizierte Beratung schon im Vorfeld späteren
Auseinandersetzungen vorgebeugt wird.
Selbstverständlich gehören hierzu
auch sämtlichen Fragen zur rechtswirksamen Abrechnung von
Betriebskosten, der Berechtigung zur Mietminderung und im Rahmen der
Beendigung des Mietverhältnisses die Möglichkeiten der Kündigung bis hin
zur Räumung bzw. Zwangsräumung der Mietsache.
Wir stehen Ihnen insoweit auch im Hinblick auf die häufig
streitigen Renovierungspflichten und Kautionsabrechnungen zur Seite und
begleiten Sie kompetent in Verhandlungen, vor Gericht und ggf. bis zur Räumung durch den
Gerichtsvollzieher.