Wir beraten und begleiten Sie individuell zu allen Bereichen des
privaten und gewerblichen
Mietrecht, zum
Wohnungseigentumsrecht sowie zum
Zwangsverwaltungsrecht und
Zwangsversteigerungsrecht.
Insbesondere auf den Gebieten
- Kündigung und Beendigung des
Mietverhältnisses
- Räumungsklage
- Zwangsräumung und
Zwangsvollstreckung
- Schönheitsreparaturen /
Renovierung / Kaution
- Mieterhöhung / Mietminderung /
Mängel der Mietsache
- Nebenkostenabrechnung /
Betriebskostenabrechnung
- gerichtsfeste Vertragsgestaltung
- ordnungsgemäße
Verwaltung des Wohneigentums
- Zulässigkeit baulicher
Veränderung
- Jahresabrechnung
- Gültigkeit von Beschlüssen und
Beschlussanfechtung.
Informations- und
Beratungsgespräch zum Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Wir bieten Ihnen
für Ihre Fragen zu einer ersten Klärung Ihrer sachlichen und
rechtlichen Position und dabei insbesondere auch im
Hinblick auf die zu beachtenden Formen und etwaigen Fristen ein
Beratungsgespräch in der Kanzlei im Zeitumfang von ca. einer
Stunde für ein
Pauschalhonorar von 226,10
EURO
(Netto 190,00 EUR zuzüglich Umsatzsteuer 36,10 EUR = 226,10 EUR) an.