Informations-
und Beratungsgespräch im Steuerrecht
Wir bieten Ihnen für Ihre Fragen zu einer ersten Klärung Ihrer
steuerlichen Situation, insbesondere zu den Chancen und etwaigen
Risiken Ihrer steuerlichen Gestaltung beziehungsweise Ihres
Vorhabens oder zu einem Einspruchs- oder
Finanzgerichtsverfahren sowie gegebenenfalls zu einem Ermittlungsverfahren,
Steuerbußgeld- oder
Steuerstrafverfahren, ein Beratungsgespräch in unserer Kanzlei im
Zeitumfang von ca. einer Stunde zum
Pauschalhonorar von 297,50 EURO
(Netto 250,00 EUR zuzüglich Umsatzsteuer 47,50 EUR = 297,50 EUR) an.