Post von der SOKA-Bau: Teilnahme am Sozialkassenverfahren der Bauwirtschaft.

Wenn die SOKA-Bau (Sozialkassen Bau) auf Ihren Betrieb aufmerksam wird und Ihre Tätigkeiten als baugewerblich einschätzt, dann erhalten Sie Post von der Soka-Bau. Sie erhalten die Nachricht, dass Sie berechtigt und verpflichtet seien am Sozialkassenverfahren der Bauwirtschaft teilzunehmen und werden aufgefordert, eine Betriebsanmeldung vorzunehmen.

Sollten Sie auch nur einen geringen Anteil baulicher Tätigkeiten in Ihrem Betrieb ausüben – gehen Sie keinesfalls davon aus, dass Sie wohl schon nicht beitragspflichtig sein werden. Rechtsgrundlage der Soka Bau für die Beurteilung der Teilnahme und damit Beitragspflicht ist der Verfahrenstarifvertrag (VTV) des Sozialkassenverfahrens Bau. Dieser Tarifvertrag kann nach seinem Wortlaut zu fatalen Fehlinterpretationen führen; Regelungen zum betrieblichen Geltungsbereich des VTV sind nur in Verbindung mit der Kenntnis der dazu ergangenen Rechtsprechung zutreffend einzuschätzen. Schon allein das Bundesarbeitsgericht musste in rund dreihundert Revisionsverfahren über Auslegungszweifel zu dem VTV entscheiden.

Sie bekommen Post von der Soka-Bau zur Teilnahme am Sozialkassenverfahren. Es gibt eine Empfehlung, die Sie unbedingt beherzigen sollten. Lassen Sie sich von einer in Soka-Bau-Verfahren spezialisierten Rechtsanwaltskanzlei beraten, bevor Sie Entscheidungen treffen. Insbesondere bevor Sie der Soka Bau Einblick in Ihre Unterlagen und Verhältnisse gewähren oder Erklärungen an die Soka Bau abgeben.

Bedenken Sie, dass der Sozialkassenbeitrag an die Soka-Bau im Bundesgebiet West rund 20% (Ost rund 17%, Berlin-West rund 26%, Berlin-Ost 23%) auf die Bruttolöhne Ihrer gewerblichen Arbeitnehmer beträgt und für bis zu vier Jahre nachgefordert wird. Die sich so ergebenden Beträge werden meistens existenzbedrohend sein. Eine qualifizierte anwaltliche Beratung „kostet“ Sie vielleicht zwei Stunden…

Das in diesem Beitrag verwendete Foto „building“ stammt von jarmoluk @pixabay.com. Herzlichen Dank!