bAV-betriebliche Altersversorgung, Rechtsprechung | Meides

Betriebsrente: Auswahl von Entscheidungen im Zusammenhang mit betriebliche Altersversorgung.

VG Frankfurt vom 25.09.2014,
2 K 4292/13.F

Pensions-Sicherungs-Verein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit (PSV) - Neufestsetzung Beitrag - Deputate - Verbot der Übersicherung - Verjährung.

BAG vom 2.9.2014,
Aktz. 3 AZR 951/12

Betriebliche Altersversorgung - Ablösung von Richtlinien einer Unterstützungskasse durch Betriebsvereinbarung - Anwendbarkeit des dreistufigen Prüfungsschemas.

BAG vom 17.6.2014,
Aktz. 3 AZR 412/13

Verweigerung von Versorgungsleistungen - Widerruf einer Versorgungszusage - Rechtsmissbrauch - Widerrufsvorbehalt - Verzicht - Verwirkung - Verjährung.

BAG vom 17.6.2014,
Aktz. 3 AZR 298/13

Betriebsrentenanpassung - Rentnergesellschaft - Betriebsübergang.

BAG vom 20.5.2014,
Aktz. 3 AZR 1094/12

Betriebliche Altersversorgung - Insolvenzsicherung - Versorgungszusage einer Konzernobergesellschaft.

BAG vom 15.4.2014,
Aktz. 3 AZR 51/12

Betriebsrentenanpassung - wirtschaftliche Lage des Versorgungsschuldners - Verschmelzung - Pension-Trust - betriebliche Übung (weitere Entscheidungen vom 2.9.2014).

BAG vom 18.03.2014,
Aktz. 3 AZR 249/12

Betriebliche Altersversorgung - Anpassung - Ausgleich des Kaufkraftverlustes - reallohnbezogene Obergrenze.

BAG vom 18.3.2014,
Aktz. 3 AZR 69/12

Betriebliche Altersversorgung - Höchstaltersgrenze.

BAG vom 21.1.2014,
Aktz. 3 AZR 807/11
(PM 3/2014)

Anspruch auf Entgeltumwandlung - Aufklärungspflicht des Arbeitgebers.

BAG vom 21.1.2014,
Aktz. 3 AZR 538/11

Eintrittspflicht eines Treuhänders für Versorgungsansprüche - Auslegung eines Trustvertrags.

BAG vom 12.11.2013,
Aktz. 3 AZR 356/12

Betriebliche Altersversorgung - Höchstaltersgrenze.

BAG vom 12.11.2013,
Aktz. 3 AZR 274/12

Teilweiser Widerruf einer Versorgungszusage wegen Rechtsmissbrauchs.

BFH vom 23.10.2013,
Aktz. I R 89/12

Verdeckte Gewinnausschüttung wegen vorzeitiger Kapitalabfindung einer Pensionszusage - Anschlussrevision.

BFH vom 23.10.2013,
Aktz. I R 60/12

Verdeckte Gewinnausschüttung durch Rentenzahlung gegenüber dem Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH nach Eintritt des Versorgungsfalls trotz Fortführung des Dienstverhältnisses.

BAG vom 15.10.2013,
Aktz. 3 AZR 10/12

Verfall von Versorgungsanwartschaften - Diskriminierung wegen des Alters.

BFH vom 11.9.2013,
Aktz. I R 72/12

(Mindest-)Pensionsalter bei Versorgungszusage an beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer.

BFH vom 11.9.2013,
Aktz. I R 28/13

Verdeckte Gewinnausschüttung durch Kapitalabfindung der Pensionszusage an den beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH.

BFH vom 11.9.2013,
Aktz. I R 26/12

Erdienbarkeit des Pensionsanspruchs eines Gesellschafter-Geschäftsführers.

BAG vom 28.5.2013,
Aktz. 3 AZR 635/11

Verfall von Versorgungsanwartschaften - Diskriminierung wegen des Alters und des Geschlechts – Lohngleichheitsgebot.

BFH vom 7.2.2013,
Aktz. VI R 12/11

Verfassungsmäßigkeit der Besteuerung von Leistungen zur Altersversorgung aufgrund einer Direktzusage.

BAG vom 15.1.2013,
Aktz. 3 AZR 638/10

Anpassung der Betriebsrente - wirtschaftliche Lage - Berechnungsdurchgriff.

BGH vom 7.11.2012,
Aktz. IV ZR 292/10

Eine in zertifizierten Altersvorsorgeverträgen verwendete Klausel, nach der die Abschluss- und Vertriebskosten gleichmäßig auf die ersten fünf Laufzeitjahre verteilt werden, benachteiligt die Anleger nicht unangemessen.

BAG vom 9.10.2012,
Aktz. 3 AZR 477/10

Verfall von Versorgungsanwartschaften - Diskriminierung wegen des Geschlechts und des Alters - Lohngleichheitsgebot.

BAG vom 19.6.2012,
Aktz. 3 AZR 289/10

Berechnung einer Betriebsrente - vorgezogene Inanspruchnahme einer Betriebsrente nach vorzeitigem Ausscheiden - Anrechnung der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung und anderer Versorgungsleistungen - unechter versicherungsmathematischer Abschlag.

BAG vom 15.5.2012,
Aktz. 3 AZR 11/10

Ablösung einer Versorgungsordnung - Drei-Stufen-Schema - Anhebung der gesetzlichen Regelaltersgrenze - Umstellung laufender Rentenleistungen auf Kapitalleistung.

BFH vom 26.4.2012,
Aktz. IV R 43/09

Schuldbeitritt - Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen - Freistellungsanspruch - Auswirkungen des Schuldbeitritts im Außenverhältnis und Innenverhältnis.

BFH vom 4.4.2012,
Aktz. I B 96/11

Zuführung zu Pensionsrückstellung als verdeckte Gewinnausschüttung - Eintritt des Versorgungsfalls - Abgrenzung zwischen Altersrente und Berufsunfähigkeitsrente.

BFH vom 4.4.2012,
Aktz. I B 128/11

Verdeckte Gewinnausschüttung: Angemessenheit einer Invaliditätsrentenzusage für Gesellschafter-Geschäftsführer.

BAG vom 27.3.2012,
Aktz. 3 AZR 218/10

Betriebsrente – Rentnergesellschaft – Anpassungsprüfung.

BFH vom 27.3.2012,
Aktz. I R 56/11

Sog. Überversorgung bei dauerhafter Reduzierung der Aktivbezüge
- Anteilige gewinnerhöhende Auflösung der Pensionsrückstellung.

BAG vom 11.10.2011,
Aktz. 3 AZR 527/09

Betriebsrentenanpassung - Ermittlung des Kaufkraftverlusts - Grenzen des billigen Ermessens.

BAG vom 28.6.2011,
Aktz. 3 AZR 282/09

Eingriffe in Versorgungsregelungen hinsichtlich laufender Leistungen bedürfen tragfähiger Gründe. In der Regel können nur noch geringfügige Verschlechterungen gerechtfertigt sein.

BFH vom 8.6.2011, 
Aktz. I R 62/10

Verzicht auf verfallbare Pensionsansprüche. 

BFH vom 3.3.2011,
Aktz. VI R 45/08

Ansprüche und Verpflichtungen einer Personenhandelsgesellschaft aus einer von ihr abgeschlossenen Lebensversicherung auf das Leben eines Angehörigen eines Gesellschafters können Betriebsvermögen sein.
- Aktivierung der Ansprüche - Anteilige Prämienzahlungen als Betriebsausgabe – Teilwertabschreibung.

BFH vom 22.12.2010,
Aktz. IX B 131/10

Zum Zufluss einer in eine Versorgungszusage umgewandelten Abfindung.

BFH vom 9.12.2010,
Aktz. VI R 57/08

Finanzierungsanteile der Arbeitnehmer, die in dem Gesamtversicherungs-Beitrag des Arbeitgebers an eine Pensionskasse enthalten sind, sind als Arbeitgeberbeiträge nach § 3 Nr. 63 EStG steuerfrei. 

BAG vom 26.10.2010,
Aktz. 3 AZR 683/08

Auslegung von Versorgungsregelungen (Berücksichtigung von Ausbildungszeiten und Höhe des anzusetzenden pensionsberechtigten Einkommens).

BAG vom 26.10.2010,
Aktz. 3 AZR 502/08

Betriebsrentenanpassung – Abwicklungs- oder Rentnergesellschaft – Berechnungsdurchgriff.

BFH vom 12.10.2010;
Aktz. I R 17/10

Rückstellung für Pensionsverpflichtung - Vorübergehende Vergütungsabsenkung und gehaltsgebundenes Versorgungsversprechen - Gebot der Schriftlichkeit.

BAG vom 29.9.2010,
Aktz. 3 AZR 107/08

Unterstützungskasse - Rückdeckungsversicherung - Insolvenz des Arbeitgebers.

BAG vom 15.6.2010,
Aktz. 3 AZR 334/06

Direktversicherung - Bezugsrecht / Widerruf - Insolvenz.

BFH vom 28.4.2010,
Aktz. I R 78/08

Abfindung und Ablösung von (überversorgenden) Pensionsrückstellungen für Gesellschafter-Geschäftsführer anlässlich der Veräußerung der Kapitalgesellschaft.

BAG vom 16.3.2010,
3 AZR 594/09

Betriebliche Altersversorgung - Hausbrand - Insolvenzsicherung - Tarifvertrag.

BFH vom 11.3.2010,
Aktz. VI R 9/10

Beiträge zu Direktversicherungen können nur dann in die Durchschnitts­berechnung nach § 40b Abs. 2 Satz 2 EStG einbezogen werden, wenn ein gemeinsamer Versicherungsvertrag vorliegt. Direktversicherungen, die nach einem Wechsel des Arbeitgebers beim neuen Arbeitgeber als Einzelversicherungen fortgeführt werden, erfüllen diese Voraussetzung nicht.

BGH vom 28.9.2009,
Aktz. II ZR 12/09

Das Abfindungsverbot des § 3 BetrAVG ist nicht berührt, wenn der Versorgungsberechtigte das ihm in der Pensionszusage eingeräumte Recht, anstelle der nach dem Eintritt des Versorgungsfalls zu zahlenden monatlichen Altersrente eine einmalige Kapitalzahlung zu verlangen, nach Beendigung des Dienstverhältnisses, aber noch vor Eintritt des Versorgungsfalles ausübt.

BAG vom 15.9.2009,
Aktz. 3 AZR 17/09

Entgeltumwandlung - gezillmerter Versicherungstarif - unangemessene Benachteiligung - Es ist rechtlich problematisch, wenn der Arbeitgeber bei einer Entgeltumwandlung dem Arbeitnehmer anstelle von Barlohn eine Direktversicherung mit (voll) gezillmerten Tarifen zusagt.

BAG vom 2.7.2009,
Aktz. III AZR 501/07

Auslegung einer Versorgungszusage, vertragliche Unverfallbarkeit, Darlegungslast.

BAG vom 26.5.2009,

Aktz. 3 AZR 816/07

Eintritt der Unverfallbarkeit einer Versorgungsanwartschaft - Widerruf des Bezugsrechts - Rückkaufswert einer Direktversicherung - Schadensersatz.

BAG vom 26.5.2009,
Aktz. 3 AZR 369/07

Betriebsrentenanpassung - Sicherheitsleistung nach § 303 AktG - Ausgliederung von Versorgungsverbindlichkeiten - Schadensersatzansprüche der Versorgungsberechtigten.

BAG vom 21.4.2009,
Aktz. III ZR 674/07

Ablösung einer Versorgungsordnung, Vertragliche Regelung, Vertrauensschutz.

BGH vom 19.3.2009, 
Aktz. III ZR 106/09

Sind vom früheren Betriebsinhaber betriebliche Versorgungsanwartschaften für Arbeitnehmer begründet worden, so haftet dieser im Falle eines Betriebsübergangs nach § 613a Abs. 2 Satz 1 BGB nur für die innerhalb eines Jahres nach dem Betriebsübergang fällig werdenden Betriebsrentenansprüche (im Anschluss an BAG, Urteile vom 25. April 2006 - 3 AZR 50/05 und vom 21. Februar 2006 - 3 AZR 216/05).

BAG vom 10.2.2009,
Aktz. 3 AZR 727/07

Betriebsrentenanpassung im Konzern - Auswirkungen der wirtschaftlichen Lage des Gesamtkonzerns auf die Anpassungsentscheidung des versorgungspflichtigen Unternehmens.

BAG vom 10.2.2009,
Aktz. 3 AZR 610/07

Betriebsrentenanpassung - Bochumer Verband - Rügefrist - Verwirkung - Gleichbehandlung.

BFH vom 14.1.2009,
Aktz. I R 5/08

Wurde infolge eines Berechnungsfehlers eine Pensionsrückstellung in einer früheren Bilanz mit einem Wert angesetzt, der dem Betrag nach unterhalb des Teilwerts liegt, so greift das in § 6a Abs. 4 Satz 1 EStG bestimmte sog. Nachholverbot ein.

BFH vom 17.12.2008,
Aktz. III R 22/05

Übernahme von Versorgungsverpflichtungen einer KG durch deren Gesellschafter anlässlich der Veräußerung seiner Beteiligung - Rentenverpflichtung als Betriebsschuld - Zweck und Anwendungsbereich des § 4 BetrAVG - nachträgliche Einkünfte - keine Rückwirkung auf den Veräußerungsvorgang.

BAG vom 9.12.2008, 
Aktz. 3 AZR 120/07

Verfallbarkeit einer Versorgungsanwartschaft vor Inkrafttreten des BetrAVG, Vertragsauslegung.

BGH vom 23.10.2008,
Aktz. VII ZB 16/08

Pfändung einer der Altersversorgung dienende Firmendirektversicherung, Rechtmäßigkeit des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses.

BGH vom 17.9.2008,
Aktz. IV ZR 30/05

Zusatzversorgungskasse: Zulässigkeit der Systemumstellung, Wirksamkeit der Übergangsregelung für rentenferne Versicherte und Höhe der berechneten Anwartschaft. 

BAG vom 17.9.2008,
Aktz. 3 AZR 1061/06

Betriebsrente - vorzeitiges Ausscheiden - vorgezogene Inanspruchnahme - Rentenberechnung - gleiche Altersgrenze für Männer und Frauen - "Barber" -Entscheidung des EuGH - Rentenkürzung - Kappungsgrenze - versicherungsmathematischer Abschlag

BAG vom 17.9.2008, 
Aktz. 3 AZR 865/06

Begriff der betrieblichen Altersversorgung, Begriff der festen Altersgrenze, Höhe und Veränderbarkeit der Altersgrenze, Insolvenzsicherung.

BFH vom 5.3.2008,
Aktz. I R 12/07

Zusage einer sofort unverfallbaren Altersrente: Kapitalabfindungsrecht des beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH bei Fortführung des Dienstverhältnisses.

BFH vom 13.2.2008,
Aktz. I R 44/07

Nachholverbot für Pensionsrückstellungen - Grundsatz des formellen Bilanzzusammenhangs - Passivierungspflicht für sog. Neuzusagen; Nachholverbot des § 6a Abs. 4 Satz 1 EStG kann nicht auch auf die Aktivierung von Ansprüchen aus den Rückdeckungsversicherungen übertragen werden.

BAG vom 12.11.2007,
Aktz. 3 AZR 127/07 

Berechnung der bei vorzeitigem Ausscheiden erworbenen Betriebsrentenanwartschaft für Zeiträume zwischen Ausscheiden und Eintritt des Versorgungsfalles auf Grund einer Regelung der Versorgungsordnung.

BFH vom 06.11.2007,
Aktz. I B 95/07

Pensionszusage als verdeckte Gewinnausschüttung.

BFH vom 21.8.2007,
Aktz. I R 22/07

Bei der Ermittlung des Teilwerts einer Pensionsrückstellung gemäß § 6a Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 EStG ist, wenn das Dienstverhältnis des Pensionsberechtigten in einem Rumpfwirtschaftsjahr begonnen hat, von dem Beginn des betreffenden Kalenderjahres auszugehen.

BFH vom 21.8.2007,
Aktz. I R 74/06

Auflösung einer im Gesellschaftsverhältnis wurzelnden Pensionsrückstellung wegen Wegfalls der Verpflichtung - Keine Kürzung um bislang nicht erfasste verdeckte Gewinnausschüttung.

BFH vom 31.7.2007,
Aktz. VII R 60/06

Pfändungsschutz für Kapitallebensversicherung mit Rentenwahlrecht nur bei tatsächlich vereinbarter Altersversorgung - Pfändung erstreckt sich auch auf das Rentenwahlrecht.

BFH vom 5.7.2007,
Aktz. VI R 58/05

Der Verlust des durch eine Direktversicherung eingeräumten Bezugsrechts bei Insolvenz des Arbeitgebers löst keine lohnsteuerrechtlichen Folgen aus. Das folgt aus den Besonderheiten der Insolvenzsicherung gemäß § 7 BetrAVG.

BAG vom 12.6.2007,
Aktz. 3 AZR 186/06

Durchführungsweg, Ausschlussfrist, Verjährung.

BFH vom 12.4.2007,
Aktz. VI R 55/05

Zur Bedeutung des Begriffs "Beiträge" in § 40b EStG i.d.F. bis VZ 2004 (Beiträge zur Direktversicherung).

BFH vom 12.4.2007,
Aktz. VI R 6/02

Zufluss von Arbeitslohn durch Ablösung einer Pensionszusage auch bei Übernahme der Pensionsverpflichtung durch einen Dritten und Tarifermäßigung für Ablösungsbetrag.

LAG Düsseldorf vom 7.2.2007,
Aktz. 12 Sa 227/06

Voraussetzungen und Wirksamkeit der Leistungsherabsetzung durch Pensionskasse.

BFH vom 8.11.2006,
Aktz. X R 45/02

Beschränkter Sonderausgabenabzug von Versorgungsaufwendungen - intertemporales Recht.

BFH vom 9.8.2006,
Aktz. I R 11/06

Rückdeckung einer Zusage auf Hinterbliebenenversorgung.

BAG vom 21. 3. 2006,
Aktz. 3 AZR 374/ 05

Gesamtversorgung - fiktive Sozialversicherungsrente: Berechnung der Betriebsrente des vorzeitig ausgeschiedenen Arbeitnehmers unter Berücksichtigung eine gesetzlichen Rente ist mit den Zeiten bis zum Ausscheiden nach der tatsächlichen Rentenbiografie und fiktiven Zeiten bis zur festen Altersgrenze nach dem letzten Einkommen beim Ausscheiden vorzunehmen.

BFH vom 15.2.2006,
Aktz. VI R 92/04

Gegenwertzahlung beim Ausscheiden eines Arbeitgebers aus der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder.

BFH vom 9.11.2005,
Aktz. I R 89/04

Verdeckte Gewinnausschüttung: Zusage einer Nur-Pension ohne Barlohnumwandlung als Überversorgung - durch Berufsunfähigkeitsversicherung rückfinanziertes Ruhegehalt.

BFH vom 14.9.2005,

Aktz. VI R 32/04

Sonderzahlungen an eine Zusatzversorgungskasse wegen Schließung des Umlagesystems und Überleitung in das Kapitaldeckungsverfahren i.R. der betrieblichen Altersvorsorge kein Arbeitslohn.

BAG vom 30.8.2005,

Aktz. 3 AZR 395/04

Betriebsrentenanpassung - reallohnbezogene Obergrenze.

BFH vom 27.4.2005,

Aktz. I R 75/04

"Schriftlichkeit" einer Pensionszusage.

BFH vom 23.2.2005,

Aktz. I R 70/04

Verdeckte Gewinnausschüttung: Pensionszusage im Jahr der Errichtung der GmbH und private Pkw-Nutzung.

BFH vom 20.1.2005,

Aktz. IV R 22/03

Abfindung eines Pensionsanspruchs anlässlich einer Betriebsaufgabe berührt den Aufgabegewinn - revisionsrechtliches Verböserungsverbot.

BFH vom 15.9.2004,

Aktz. I R 62/03

Voraussetzungen für das Vorliegen einer sog. Übermaßrente - Versorgungsanwartschaft aufgrund Barlohnumwandlung als verdeckte Gewinnausschüttung.

BAG vom 7.9.2004,

Aktz. 3 AZR 550/03

Verstößt die Leistungsordnung einer Pensionskasse gegen Art. 141 EG, muss die wegen des Geschlechts benachteiligte Gruppe ebenso behandelt werden wie die begünstigte. Die sich hieraus ergebenden Ansprüche richten sich nicht nur gegen die Pensionskasse (vgl. EuGH 9. Oktober 2001 - Rs. C-379/ 99 - Menauer - EuGHE I 2001, 7275; BAG 19. November 2002 - 3 AZR 631/ 97 - BAGE 103, 373), sondern auch gegen den Arbeitgeber.

BFH vom 16.6.2004,

Aktz. XI R 55/03

Vorruhestandsgeld als Teil der Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes.

BFH vom 31.3.2004,
Aktz. I R 79/03

Voraussetzungen für das Vorliegen einer sog. Übermaßrente. 

BFH vom 31.3.2004,

Aktz. I R 70/03

Korrektur der Pensionsrückstellung bei Zusage einer sog. Übermaßrente.

BFH vom 31.3.2004,

Aktz. I R 65/03

Finanzierbarkeit einer teilkongruent rückgedeckten Pensionszusage an den Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH. 

BFH vom 25.2.2004,

Aktz. I R 54/02

Ansprüche aus Rückdeckungsversicherung für Pensionsverpflichtung sind in Höhe der verzinslichen Ansammlung der vom Versicherungsnehmer geleisteten Sparanteile der Versicherungsprämien (zuzüglich etwa vorhandener Guthaben aus Überschussbeteiligungen) zu aktivieren.

LAG Nürnberg vom 29.10.2003,

Aktz. 2 Sa 398/03

Widerruf betrieblicher Versorgungsleistungen gem. § 7 Abs. 1 Satz 4 Nr. 2 BetrAVG nur nach vorheriger Zustimmung des PSV.

BFH vom 20.8.2003,

Aktz. I R 99/02

Pensionszusage an beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer; Probezeit; Verdeckte Gewinnausschüttung.

BFH vom 23.7.2003,

Aktz. I R 80/02

Zuführungen zu einer kurz vor Vollendung seines 64. Lebensjahres erteilten Pensionszusage sind regelmäßig verdeckte Gewinnausschüttungen.

BAG vom 17.6.2003,

Aktz. 3 AZR 396/02

Seit der Streichung des Sicherungsfalls der wirtschaftlichen Notlage ( § 7 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 BetrAVG aF) durch Art. 91 EG InsO besteht ein Recht zum Widerruf betrieblicher Versorgungsrechte wegen wirtschaftlicher Notlage nicht mehr.

BAG vom 20.5.2003,
3 AZR 179/02

Ruhegeldanpassung - Bochumer Verband - Reallohnbezogene Obergrenze.

BFH vom 7.8.2002,

Aktz. I R 2/02

Zu Voraussetzungen einer vGA (Unterschiedsbetragsminderung bei der Körperschaft / sonstigen Bezug i.S. des § 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG bei Gesellschafter).

Nds.FG vom 28.2.2002,

Aktz. 6 K 256/99

Eine Pensionsverpflichtung kann nicht einseitig durch den Arbeitgeber herbeigeführt werden; erforderlich ist vielmehr eine rechtsverbindliche Vereinbarung zwischen dem Verpflichteten und dem Berechtigten.

BFH vom 8.11.2000,

Aktz. I R 70/99

Zu einer durch das Gesellschaftsverhältnis veranlassten Pensionszusage, zur Qualifizierung als verdeckte Gewinnausschüttung (vGA) und zur Aufrechterhaltung und Anpassung dieser Pensionszusage.

BFH vom 14.6.2000,

Aktz. XI R 57/99

Zu den Voraussetzungen eines Vorwegabzugs nach § 10 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 Buchst. a Doppelbuchst. cc EStG 1990 (heute: § 10 Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 Buchst. a i.V.m. § 10c Abs. 3 Nr. 2 EStG). 

BAG vom 23.5.2000,
Aktz. 3 AZR 103/99

Bei der Gruppenbildung zur Anwendung der reallohnbezogenen Obergrenze hat der Arbeitgeber einen weitgehenden Entscheidungsspielraum. Es genügt, dass klare, verdienstbezogene Abgrenzungskriterien die Einteilung als sachgerecht erscheinen lassen.

BAG vom 21.3.2000,
Aktz. 3 AZR 102/99

Höchstbegrenzungsklausel und zeitratierliche Kürzung.

BAG vom 21.3.2000,
Aktz. 3 AZR 93/99

Insolvenzgeschützte Mindestrente – Vorzeitige Inanspruchnahme der Betriebsrente (§ 6 BetrAVG) eines vorzeitig ausgeschiedenen Arbeitnehmers (§ 2 Abs. 1 BetrAVG).

BFH vom 15.3.2000,

Aktz. I R 40/99

Zu der Erdienensdauer bei einer Pensionszusage an den nicht beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH (Betriebszugehörigkeit mindestens 12 Jahre / Zusage mindestens 3 Jahre bestanden hat).

BFH vom 19.5.1999,

Aktz. XI R 64/98

Der Vorwegabzug für Vorsorgeaufwendungen wird nicht gekürzt bei Personen, die nach § 2 Abs. 1 Nr. 11 AVG pflichtversichert sind.

BFH vom 10.11.1998,

Aktz. I R 49/97

Eine Pensionszusage, bei der die Versorgungsverpflichtung in Höhe des Teilwertes gemäß § 6a Abs. 3 EStG abgefunden werden darf, steht unter einem gemäß § 6a Abs. 1 Nr. 2 EStG steuerlich schädlichen Vorbehalt.

BFH vom 15.10.1997,
Aktz. I R 58/93

Verzichtet ein Gesellschafter auf eine Pensionszusage gegenüber seiner Kapitalgesellschaft, so ist eine Einlage in Höhe des Teilwerts der Pensionsanwartschaft anzunehmen. Der Teilwert ist unter Beachtung der allgemeinen Teilwertermittlungsgrundsätze nach den Wiederbeschaffungskosten zu ermitteln. Demnach kommt es darauf an, welchen Betrag der Gesellschafter zu dem Zeitpunkt des Verzichtes hätte aufwenden müssen, um eine gleichhohe Pensionsanwartschaft gegen einen vergleichbaren Schuldner zu erwerben.

BFH vom 9.6.1997,
Aktz. GrS 1/94

Ein auf dem Gesellschaftsverhältnis beruhender Verzicht eines Gesellschafters auf seine nicht mehr vollwertige Forderung gegenüber seiner Kapitalgesellschaft führt zu einer Einlage in Höhe des Teilwerts der Forderung und bei ihm zum Zufluss des noch werthaltigen Teils der Forderung.

BFH vom 24.1.1996,

Aktz. I R 41/95

Die Zusage einer Pension an einen nicht beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer ist eine verdeckte Gewinnausschüttung, - wenn der Zeitraum zwischen dem Zeitpunkt der Zusage der Pension und dem vorgesehenen Zeitpunkt des Eintritts in den Ruhestand weniger als 10 Jahre beträgt oder - wenn dieser Zeitraum zwar mindestens drei Jahre beträgt, der Gesellschafter-Geschäftsführer dem Betrieb aber weniger als 12 Jahre angehörte.

BFH vom 6.12.1995,

Aktz. I R 14/95

Keine Pensionsrückstellung für künftige Rentenanpassungspflicht. Keine Rückstellung für künftige Beiträge zum PSV. u.a. 

BFH vom 22.9.1995,

Aktz. VI R 52/95

Pensionskasse i. S. des § 40 b Abs. 1 Satz 1 EStG kann auch eine nichtrechtsfähige Zusatzversorgungseinrichtung des öffentlichen Dienstes sein (Bestätigung des Erlasses des Bundesministers der Finanzen vom 10. April 1980 IV B 6 - S 2373 - 13/80, BStBl I 1980, 230).

BFH vom 17.5.1995,

Aktz. I R 16/94

1. Sind Versorgungsbezüge in Höhe eines festen Betrages zugesagt, der wegen der Annahme eines ansteigenden säkularen Einkommenstrends im Verhältnis zu den Aktivbezügen am Bilanzstichtag überhöht ist, so sind die nach § 6 a EStG zulässigen Rückstellungen für Pensionsanwartschaften so zu ermitteln, wie wenn Versorgungsbezüge in Höhe eines angemessenen Prozentsatzes der jeweiligen letzten Aktivbezüge zugesagt worden wären (Anschluß an BFH-Urteil vom 13. November 1975 IV R 170/73, BFHE 117, 367, BStBl II 1976, 142).
2. Sollen sich von den jeweils letzten Aktivbezügen abhängige Pensionsanwartschaften wegen der Annahme eines ansteigenden säkularen Einkommenstrends außerdem jährlich um feste Prozentsätze erhöhen und ergeben sich dadurch Pensionsansprüche, die im Verhältnis zu den Aktivbezügen am Bilanzstichtag überhöht sind, so ist die nach § 6 a EStG zulässige Rückstellung für Pensionsanwartschaften so zu ermitteln, wie wenn Versorgungsbezüge in Höhe eines angemessenen Prozentsatzes der jeweiligen letzten Aktivbezüge zugesagt worden wären.

BFH vom 17.5.1995,

Aktz. I R 147/93

1. Eine verdeckte Gewinnausschüttung kann auch vorliegen, wenn eine Kapitalgesellschaft mit ihrem Gesellschafter eine an sich für sie günstige Vereinbarung trifft, ein gedachter fremder Dritter aber einer solchen Vereinbarung nie zugestimmt hätte (Fortführung von BFH-Urteil vom 13. Dezember 1989 I R 99/87, BFHE 159, 338, BStBl II 1990, 454).
2. Sagt eine Kapitalgesellschaft ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer als Gegenleistung für seine Geschäftsführertätigkeit nur die künftige Zahlung einer Pension zu, so liegt darin eine verdeckte Gewinnausschüttung (Aufgabe der Rechtsprechung in den Urteilen vom 21. Februar 1974 I R 160/71, BFHE 111, 506, BStBl II 1974, 363, und vom 28. Oktober 1987 I R 22/84, BFH/NV 1989, 131).

BFH vom 16.5.1995,

Aktz. XI R 87/93

Aufwendungen für eine Direktversicherung, die im Rahmen eines steuerrechtlich anzuerkennenden Ehegatten-Arbeitsverhältnisses im Wege der Umwandlung von Barlohn geleistet werden, sind der Höhe nach nur insoweit betrieblich veranlasst, als sie zu keiner Überversorgung führen (Anschluss an BFH-Urteile vom 5. Februar 1987 IV R 198/84, BFHE 149, 451, BStBl II 1987, 557, und vom 11. September 1987 III R 267/83, BFH/NV 1988, 225).

BFH vom 21.12.1994,

Aktz. I R 98/93

Die Zusage einer Pension an einen beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer ist eine verdeckte Gewinnausschüttung, wenn der Zeitraum zwischen dem Zeitpunkt der Zusage der Pension und dem vorgesehenen Zeitpunkt des Eintritts in den Ruhestand weniger als 10 Jahre beträgt.

BFH vom 25.8.1993,

Aktz. XI R 8/93

Die vertraglich nicht vereinbarte Abfindung einer Pensionsverpflichtung nach § 8 Abs. 2 BetrAVG beruht auf einer neuen Rechtsgrundlage.

BFH vom 13.11.1991,

Aktz. I R 102/88

1. Die Rückstellungen für künftige Beiträge an den Pensionsversicherungsverein können nicht gebildet werden.
2. Dies gilt auch insoweit, als die künftigen Beiträge erforderlich sind, um die Ansprüche von Personen zu befriedigen, denen am Bilanzstichtag unverfallbare Anwartschaften gegenüber Arbeitgebern zustehen, über deren Vermögen das Konkursverfahren eröffnet ist bzw. bei denen Umstände eingetreten sind, die gemäß § 7 Abs.1 Satz 3 BetrAVG der Eröffnung des Konkursverfahrens gleichstehen.

BFH vom 24.4.1991,

Aktz. XI R 9/87

Abfindungen zur Abgeltung einer betrieblichen Rentenanwartschaft sind dann nicht steuerfrei, wenn der Arbeitnehmer im Zeitpunkt der Beendigung des Dienstverhältnisses bereits einen unverfallbaren Anspruch auf spätere Versorgungsleistungen erworben hatte.

BGH vom 25.3.1991,
Aktz. II ZR 169/90

Die Gesellschafterversammlung einer GmbH ist auch für Änderungen des Dienstvertrages eines Geschäftsführers, die nicht mit der Begründung und Beendigung der Organstellung zusammenhängen, sowie für dessen vertragliche Aufhebung zuständig, soweit nach Gesetz oder Satzung keine anderweitige Zuständigkeit bestimmt ist.
An seiner früheren Rechtsprechung, nach der dies in den Aufgabenbereich des Mitgeschäftsführers fällt, soweit ein solcher vorhanden und alleinvertretungsberechtigt ist, hält der Senat nicht mehr fest.

EuGH vom 17.5.1990,
Aktz.C-262/88

Urteil des EuGH im Verfahren Douglas H. Barber vs. Guardian Royal Exchange Assurance Group.

BFH vom 8.10.1986,
Aktz. I R 220/82

1. Die betriebliche Veranlassung von Vorsorgeaufwendungen zugunsten eines Arbeitnehmer-Ehegatten setzt ein ernsthaft gewolltes und tatsächlich durchgeführtes Arbeitsverhältnis voraus.
2. Die Versorgungsaufwendungen dürfen nicht auf privaten Erwägungen beruhen. Ob diese Voraussetzung erfüllt ist, ist im wesentlichen nach den Grundsätzen eines internen Betriebsvergleichs zu beurteilen.
3. Werden vergleichbare Arbeitnehmer nicht beschäftigt, so sind die Versorgungsaufwendungen für den Arbeitnehmer-Ehegatten jedenfalls dann als Betriebsausgaben zu berücksichtigen, wenn andere betriebliche Erwägungen dafür sprechen, diesen Teil des Arbeitsentgelts für Versorgungszwecke zu verwenden.
4. Eine Angemessenheitsprüfung der Versorgungsaufwendungen ist nur unter dem Gesichtspunkt durchzuführen, ob das vom Unternehmer-Ehegatten zu zahlende Entgelt insgesamt angemessen ist und ob die Versorgungsleistungen in einem angemessenen Verhältnis zu den tatsächlich ausgezahlten Bezügen stehen.