Baubetrieb erkannt? Gefahr für Betriebsvereinbarungen

Tarifliche Sozialkassenverfahren der ULAK klären regelmäßig: Baubetrieb ja oder nein. Das hat Folgen: Tarifpflicht, Sperrwirkung des § 77 Abs 3 BetrVG, unwirksame Regelungen von Betriebsvereinbarungen. So retten Sie günstige Regelungen im Betrieb rechtssicher.

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