BGH: Für Datenschutzverstöße haften in der Regel die Unternehmen – nicht die Mitarbeiter
Wer haftet bei Datenschutzpannen – Mitarbeiter oder Unternehmen? Der BGH stellt klar: Verantwortlich ist regelmäßig das Unternehmen. Was Betroffene jetzt tun sollten, welche Pflichten Firmen haben und wie Sie Ansprüche richtig adressieren, lesen Sie hier. Kontakt per E Mail: kanzlei@meides.de .
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