Altersteilzeit – Alles was Sie wissen müssen

Seid Udo Jürgens wissen wir alle: „Mit 66 Jahren fängt das Leben an“. Aber einige von uns wollen sich den Spaß schon ein bisschen früher gönnen. Und so fragen sich rüstige potentielle Rentner im ganzen Land: Wie wäre es denn mit Altersteilzeit ? Aber was ist das eigentlich. Wir bringen mal ein bisschen Licht in die Dunkelheit. Aber der großer Spaß wird das für den Großteil ohnehin nicht mehr werden, weil der Abschluss von Altersteilzeit-Vereinbarungen über das Altersteilzeitgesetz (AltTZG) nur noch auf absehbare Zeit möglich sein wird. Seit Ende des Jahres 2009 behalten nur noch vorher abgeschlossene Vereinbarungen ihre Gültigkeit, neue Vereinbarungen sind dann nicht mehr möglich. Eine Altersrente nach Altersteilzeit erhalten darüber hinaus nur noch die vor 1952 Geborene.

Das Gesetz gilt auch nach dem 31.12.2009 noch, doch die Bundesagentur fördert nur noch die vor dem 1.1.2010 angefangene Altersteilzeit und auch nur wenn die entsprechenden Vorgaben erfüllt sind.

Die Rentenversicherung als Ganzes befindet sich derzeit im Umbruch: Im Jahr 2029 wird die Erhöhung des Renteneintrittsalters auf 67 Jahre abgeschlossen sein. Gleichzeitig werden aber immer weniger ältere Menschen überhaupt eingestellt.

Der Gesetzgeber versucht derzeit sich mit steigenden Beiträgen für Arbeitnehmer, Nullrunden für Rentner und eben der Erhöhung des Renteneintrittsalters zu behelfen. All diese Schritte bringen jedoch nur kurzfristige Entlastung, Ziel sollte es dabei sein, ältere Arbeitnehmer generell länger zu beschäftigen.

Diesem Ziel dient das Konzept der Altersteilzeit. Sie soll älteren Arbeitnehmern zu einem gleitenden Übergang in den Altersruhestand verhelfen und jüngeren gleichzeitig den Einstieg erleichtern.

Die Vereinbarung über Alterstzeilzeit für Angestellte muss vor Beginn der Altersteilzeit abgeschlossen werden, die erforderlichen Anträge erledigt in der Regel der Arbeitgeber. Dieser bekommt danach für höchstens sechs Jahre Förderung durch die Bundesagentur für Arbeit, dafür verpflichtet er sich, das Gehalt entsprechend anzupassen.
Wissen sollten man, dass es für die Altersteilzeit zwei mögliche Modelle gibt.

Möglichkeit 1: Das Teilzeitmodell
Das Teilzeitmodell – auch kontinuierliches Modell genannt – ist frei gestaltbar und lässt die Wahl, beispielsweise halbtags zu arbeiten oder bestimmte Wochentage oder auch wochenweise im Wechsel. Hauptsache ist die Kontinuität der Beschäftigung über die gesamte Dauer der ATZ.

Möglichkeit 2: Das Blockmodell

Anders beim Blockmodell: Wie der Name schon sagt, werden hier zwei zeitliche Blöcke gebildet, die aus tatsächlicher Arbeitsphase und Freistellungsphase bestehen. Im Unterschied zum Teilzeitmodell wird hier die ATZ sozusagen vorgearbeitet. Erst nach der (Vollzeit-) Beschäftigungsphase wird der Arbeitnehmer vollständig freigestellt. Während der gesamten Zeit bezieht er das vereinbarte Teilzeitgehalt. Das Blockmodell kann ohne entsprechende tarifvertragliche Regelung maximal für drei Jahre in Anspruch genommen werden (eineinhalb Jahre Arbeitsphase, eineinhalb Jahre Freistellungsphase).

Was heißt das in Zahlen ?
Der Unterschied zu einer normalen Teilzeitarbeit ist, dass das Teilzeitentgelt um 20 Prozentpunkte aufgestockt wird. Viele Firmen bieten darüber hinaus höhere Aufstockungen an – die Aufstockung um 20 Prozentpunkte gibt es jedoch aufgrund der gesetzlichen Regelung auf jeden Fall.
Dieser Aufstockungsbetrag ist für den Beschäftigten nach § 3 Nr. 28 Einkommensteuergesetz steuerfrei, er unterliegt jedoch dem sog. Progressionsvorbehalt. Der Arbeitgeber führt für lediglich 50% des bisherigen Vollzeiteinkommens des Altersteilzeitbeschäftigten die Lohnsteuer ab. Darüber hinaus stockt er die Rentenversicherungsbeiträge für die Altersteilzeitbeschäftigten auf 90% des Beitrags bei Vollzeitbeschäftigung auf. Der Aufstockungsbetrag bleibt bei der Beitragsberechnung zur Sozialversicherung unberücksichtigt. Maßgebend für die Berechnung der Beiträge zu Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung ist nur das für die Altersteilzeit fällige Arbeitsentgelt.

Was sollten Sie als Arbeitgeber bedenken ?
Altersteilzeit erlaubt dem Arbeitgeber das vorhandene Know-How, welches gerade ältere Mitarbeiter haben, noch eine Weile im Unternehmen zu belassen, ohne aber eine volle Stelle weiter finanzieren zu müssen. Gleichzeitig kann frisches Wissen und ein neuer Blick auf die Dinge ins Unternehmen hereingeholt werden: Altersteilzeit eignet sich hervorragend dazu, Nachfolgeregelungen in Ruhe anzugehen.