Kabelträger für Industriehallen: SOKA-Bau will Beitragsansprüche durchsetzen

Soka-Bau – Beitrag für Kabelträger-Montage?

Es sind längst nicht immer nur klassische Bau-Unternehmen und Bauhandwerksbetriebe, die mit Beitragsforderungen der Sozialkasse des Baugewerbes (SOKA-Bau) konfrontiert sind. Einen solchen Beitragsbescheid können auch Unternehmen bekommen, die im Bereich der Industrie-Montage tätig sind und etwa die Montage von Kabelrinnen, Kabelträger, Kabelbahnen oder Kabelkanälen zur Versorgung von Anlagen und Maschinen ausführen.

Solche Unternehmen sind oft sehr überrascht, dass die SOKA-Bau sie als „baugewerblich“ einstuft. Dabei geht es nicht nur um Worte, sondern um viel Geld: Die Beitragssummen, die die Sozialkasse fordert, erreichen oft eine existenzgefährdende Höhe. Das gilt vor allem dann, wenn die Beiträge nicht nur in Zukunft, sondern als Nachzahlung auch für die letzten vier Jahre gefordert werden, zuzüglich Zinsen.

Montage der Kabelträger ein „baugewerblicher Betrieb“?

Wie so etwas aussieht, erlebte ein „handwerksähnlicher Betrieb“ aus dem Raum Münster. Er wehrt sich gegen Beitragsforderungen der SOKA-Bau. Sie fordert Beiträge für zurückliegende Beitragsjahre nach. Das Unternehmen verkauft Kabelkanäle bzw. Kabelträgersysteme für Industriehallen. Bei Bedarf montiert es sie auch. Die Kabel selbst verlegen dann andere. Die Kabelträger dienen dazu, die Stromversorgung von Maschinen und Anlagen in den Industriehallen zu ermöglichen. Es geht nicht um die Stromversorgung des Gebäudes selbst, etwa für die Beleuchtung.

Trotzdem sieht die Sozialkasse des Baugewerbes (SOKA Bau) in dem Unternehmen einen baugewerblichen Betrieb. Und hatte damit bereits vor zwei Instanzen Erfolg: dem Arbeitsgericht Wiesbaden und dem Hessischen Landesarbeitsgericht. Das Landesarbeitsgericht ließ die Revision zum Bundesarbeitsgericht aber deshalb zu, weil die Frage der Verfassungskonformität des SokaSiG bislang höchstrichterlich nicht geklärt ist.

Was haben Dienstleistungen aus dem Bereich Industriemontage mit dem Baugewerbe zu tun, fragen Sie sich? Kabelträger und solche Montagesysteme sind nach allgemeinem Verständnis eher kein integraler Teil des Bauwerks. Sie lassen sich jederzeit wieder abbauen, werden nachgerüstet, angepasst oder entfernt, ohne dass die Funktion des Bauwerks selbst davon abhängt. Außerdem sind die Arbeitnehmer in diesem Bereich kaum von den häufigen Arbeitgeberwechseln und den wetterbedingten Ausfallzeiten betroffen, mit denen der Bedarf an einer Sozialkasse für Bauarbeiter seinerzeit begründet wurde, in den Frühzeiten der Bundesrepublik.

Ob Gegenwehr gute Aussichten hat, hängt vom Einzelfall ab

Der geschilderte Fall zeigt, dass die Beitragspflicht zur Sozialkasse sich nicht einfach mit Bauchgefühl und gesundem Menschenverstand beurteilen lässt. Das Sozialkassenrecht ist ein eigenes, kompliziertes Rechtsgebiet. Im Zentrum steht immer der Einzelfall mit all seinen Details. Dazu kommt eine Fülle von Gerichtsentscheidungen zum Thema, die man kennen muss. Juristische Sachkunde ist nötig, um stichhaltige Argumente gegen die Beitragspflicht zu finden.

Fazit: Gegenargumente muss man schon selbst vorbringen

  • Ob ein Unternehmen Beiträge zur SOKA-Bau zahlen muss, hängt weniger davon ab, ob es sich selbst als Baubetrieb versteht oder landläufig so eingeordnet würde. Wichtiger sind eine Vielzahl von Einzelgesichtspunkten, von der für bestimmte Arbeiten aufgewendeten Arbeitszeit über die Montageweise und das verwendete Material bis hin zur Qualifikation der Arbeitnehmer, um nur einige Aspekte zu nennen. Was davon konkret den Ausschlag gibt, lässt sich nur im Einzelfall bestimmen.
  • Die SOKA Bau wird regelmäßig für eine Beitragspflicht argumentieren. Mögliche Gegenargumente muss man schon selber vorbringen – oder vielmehr von seinem Rechtsanwalt vorbringen lassen.

Rechtsanwalt Dr. Meides hilft Ihnen weiter. Dr. Peter Meides ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und vertritt seit vielen Jahren Betriebe des Baugewerbes, Ausbaugewerbes und Bauhilfsgewerbes gegen die Sozialkassen.

Das in diesem Beitrag verwendete Foto „schaltschrank“ stammt von Tama66 ©pixabay.com. Herzlichen Dank!