Kühlzellen sind kein Bauwerk, erklärt das LAG Hessen der SOKA-Bau

Keine SOKA-Beiträge für die Aufstellung von Kühlzellen, entscheidet das Landesarbeitsgericht Hessen

Ein schöner Erfolg für die Fachanwaltskanzlei Meides und für unseren Mandanten: Die Sozialkasse Bau wollte von einem auf Kühlzellen-Montage spezialisierten Betrieb aus Niedersachsen Beiträge für insgesamt sieben Jahre haben.

Allerdings ohne Erfolg: Das Landesarbeitsgericht Hessen in Frankfurt sah keine Grundlage für die Beitragsforderung und wies die Klage de SOKA-Bau ab. Der Grund: Kühlzellen sind im Gegensatz zu Kühlhäusern technische Anlagen und keine Bauwerke. Und deshalb folgt aus ihrer Montage keine Beitragspflicht zur SOKA-Bau.

Widerstand lohnt sich – längst nicht jede SOKA-Beitragsforderung ist berechtigt

Der Betrieb aus Niedersachsen hat sich darauf spezialisiert, begehbare Kühlzellen zu montieren, in denen Supermärkte, Schnellrestaurants oder Großküchen Lebensmittel oder Getränke lagern. Die Kühlzellen bestehen aus Sandwich-Paneelen mit Nut-Feder-Schluss, die mit Silikon abgedichtet werden. Teilweise wird die Kühlzelle auf Bodenplatten gestellt, die auch für Belüftung sorgen. Das dazugehörige Kühlaggregat installiert der Betrieb in der Mehrzahl der Fälle gleich mit. Die gesamte Arbeit ist in der Regel in wenigen Stunden erledigt. Montiert wurden daneben auch Kühlvitrinen mit Glastür, etwa für Tankstellen-Verkaufsräume.

Die Sozialkasse wollte darin eine Form von Trockenbau sehen, und damit eine Arbeit, die unter den Sozialkassen-Tarifvertrag (VTV) fürs Baugewerbe fällt. Fachanwalt Dr. Meides rückte als Vertreter des Betriebs die Dinge zurecht: Die Leistung des Kühlzellen-Monteurs besteht in der Lieferung von „Kühlmöbeln“, im Prinzip nichts anderes als große Kühlschranke. Diese sind Teil einer technischen Anlage, keine Bauwerke. Ihr eigentlicher Zweck ist die Kühlung, nicht die Aufbewahrung von Lebensmitteln.

Das Landesarbeitsgericht schloss sich in seiner Urteilsbegründung der Sichtweise von Rechtsanwalt Dr. Meides an. Seiner Ansicht nach sind Kühlzellen bis zu einer Größe von 10 mal 10 mal 2,50 Meter begehbare Kühlschränke und keine Kühlräume. Deshalb erteilte es den Beitragsforderungen der Sozialkasse eine Absage (die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig).

Was man aus diesem Fall über die Abwehr von SOKA-Forderungen lernen kann

  • Beharrlichkeit kann sich lohnen: Das Arbeitsgericht Wiesbaden als erste Instanz hatte der SOKA-Bau noch recht gegeben. Gegen dieses Urteil legte die Arbeitsrechtskanzlei Meides im Namen des Kühlzellen-Bauers Berufung ein. Mit Erfolg – das Hessische Landesarbeitsgericht in Frankfurt am Main korrigierte die Entscheidung der Vorinstanz.
  • Arbeit an Bauwerken ist SOKA-pflichtig – nicht die Arbeit an technischen Anlagen einschließlich ihrer Gehäuse: Das Gehäuse einer technischen Anlage ist nicht automatisch ein SOKA-beitragspflichtiges Bauwerk, unabhängig davon, ob es aus Paneelen, Platten oder anderen Trockenbau-Materialien besteht. Dieser Punkt war nicht nur für das oben genannte Urteil des Landesarbeitsgerichts entscheidend. Das Bundesarbeitsgericht hat in einem ähnlich gelagerten Fall Beitragsforderungen der SOKA-Bau ebenfalls abgeschmettert. Damals ging es um Abschirmkabinen für einen Kernspintomographen. Die Sozialkasse musste bereits entrichtete Beiträge mit Zinsen zurücküberweisen. Und auch der Versuch der SOKA-Bau, für die Montage von Druckröhren im Kraftwerksbau Beiträge zu fordern, scheiterte.
  • Rechtsfragen rund um die Sozialkasse gehören in die Hand eines spezialisierten Anwalts: Das Sozialkassenrecht ist ein sehr eigenes und hochkomplexes Teilgebiet des Arbeitsrechts und nichts, was man als Rechtsanwalt gelegentlich mal mit erledigen kann. Ein Beispiel für die Komplexität: Der entscheidende Punkt für die Sozialkassenpflicht im oben beschriebenen Fall war nicht, was genau getan wurde – das Montieren der Paneelen hätte als Trockenbau in einem anderen Zusammenhang sehr wohl SOKA-Pflicht auslösen können. Es ging darum, woran gearbeitet wurde und ob es sich dabei um ein Bauwerk handelt – im Sinne der einschlägigen Rechtsprechung, wohlgemerkt, und nicht gemäß Alltagsverständnis.

Ärger mit den tariflichen Sozialkassen? Bei Fachanwalt Dr. Meides sind Sie richtig!

Die Frankfurter Rechtsanwaltskanzlei Meides hat nicht nur dem hier beschriebenen Unternehmen erfolgreich Beistand gegen die SOKA-Bau geleistet. Die juristische Auseinandersetzung mit den tariflichen Sozialkassen ist seit vielen Jahren einer ihrer Schwerpunkte. Sie erreichen die Fachanwaltskanzlei Meides unter MEIDES Rechtsanwälte, Frankfurt.

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