SOKA-Bau-Beiträge bei Kabelschacht-Inspektion?

Beitragspflicht für Kabelschacht-Inspektion? Für die SOKA-Bau eine „bauliche Tätigkeit“.

Ein Dienstleistungsunternehmen überprüft im Auftrag eines großen Netzbetreibers den Zustand von Kabelschächten mit Telekommunikationskabeln. Grund genug für die Sozialkasse des Baugewerbes umfangreiche Beitragsforderungen zu stellen.

Dabei ging es nicht etwa um Arbeiten zum Verlegen oder Reparieren der Kabelschächte, sondern darum, diese zu öffnen, den Zustand festzustellen und die Daten in ein computerbasiertes Erfassungssystem einzutragen. Darin sah die Sozialkasse bereits „Bautenschutzarbeiten“, die beitragspflichtig seien.

Das Bundesarbeitsgericht ließ sich von dieser Ansicht allerdings nicht überzeugen.

Bundesarbeitsgericht: Kabelschachtinspektion nicht automatisch Bautenschutz-Arbeiten

Anspruchsgrundlage für Beitragsforderungen der Sozialkasse ist der VTV (Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe). Trifft die SOKA-Bau mit ihrer oft sehr großzügigen Auslegung dieser Klauseln bei den betroffenen Unternehmen auf Unverständnis, zieht sie erfahrungsgemäß recht schnell vor Gericht.

So war es auch im Fall eines Berliner Unternehmens mit rund 20 Arbeitnehmern. Über 50.000 Euro wollte die SOKA-Bau von dem Betrieb, der für die Telekom den Zustand von deren Kabelschächten feststellte und die Ergebnisse computerbasiert festhielt.

Vor dem Arbeitsgericht Berlin und vor dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hatte die SOKA-BAU damit noch Erfolg. Doch das Unternehmen wehrte sich weiter und ging bis vors Bundesarbeitsgericht in Erfurt. Dessen Richter folgten der Argumentation der unteren Instanzen nicht. Sie stellten klar fest: Bei isolierten Inspektionsarbeiten an Kabelschächten (Kabelschacht-Inspektion) handelt es sich nicht um Bautenschutzarbeiten.

Die bloße Kabelschacht-Inspektion stellt nur eine Vorarbeit für Kabelleitungstiefbauarbeiten dar. Die Voraussetzung für eine Beitragspflicht ist dadurch nicht gegeben. Das Bundesarbeitsgericht verwies die Sache ans Landesarbeitsgericht zurück und gab ihm gewissermaßen die Richtung vor.

Kabelschächte inspizieren – für die SOKA-Bau eine „bauliche Tätigkeit“

Große Telekommunikationsanbieter müssen für die Instandhaltung ihrer Netzwerke sorgen. Dazu gehört, dass die Kabelschächte, in den die Glasfaser- oder Kupferkabel verlaufen, regelmäßig auf ihren Zustand überprüft werden. Mit der Inspektion der Kabelschächte beauftragen die Telekommunikationsunternehmen in der Regel externe Dienstleister. Diese öffnen die Kabelschächte und -kanäle, stellen deren Zustand fest und tragen die Ergebnisse in ein digitales Schadenskataster ein. Im Fall der Telekom handelt es sich dabei um das System „Schadenskataster Linientechnik“, kurz „SchaKaL“.

Diese Kabelschächte sind meistens aus Beton. Deshalb schreibt die Telekom vor, dass mindestens ein Mitarbeiter der Teams, die die Inspektion der Schächte und Kanäle durchführen, den sogenannten „SIVV“-Schein besitzt, d. h. die Zusatzqualifikation über das „Schützen, Instandsetzen, Verbinden und Verstärken von Betonbauteilen“ erfolgreich absolviert hat. Schließlich müssen der Zustand des Betons und mögliche Schäden fachkundig erkannt und beurteilt werden. Der SIVV-Schein ist als Voraussetzung bei Aufträgen der öffentlichen Hand wie bei Großunternehmen Standard. Er wird nicht nur für Aufträge über Bauarbeiten gefordert, sondern auch für Projekte, die sich rein auf die Feststellung des Erhaltungszustands und der Erfassung des Sanierungsbedarfs beziehen.

SOKA-Bau-Beitragspflicht? Entscheidend ist immer der Einzelfall

Allerdings darf man aus der Begründung des Bundesarbeitsgerichts nicht ableiten, dass jedes Unternehmen, das Kabelschächte inspiziert, damit vor Beitragsforderungen zur Sozialkasse gefeit wäre. Entscheidend sind vielmehr die konkreten Umstände, die in jedem einzelnen Fall vorliegen.

Das geht wieder einmal aus dem genannten Urteil des Bundesarbeitsgerichts hervor. Entscheidend für eine Beitragspflicht kann beispielsweise sein, ob die Inspektion Teil eines umfangreicheren Auftrags ist, der daneben Sanierungsarbeiten und Reparaturen umfasst. Auch die Tätigkeiten, die ein Unternehmen neben der Kontrolle der Kabelschächte durchführt, können sehr wichtig werden. Nicht selten ist eine genaue Dokumentation der Tätigkeiten und Arbeitszeiten unerlässlich.

Eines zeigt das Urteil in jedem Fall: Es lohnt sich oft, Beitragsforderungen der Sozialkasse Bau nicht einfach zähneknirschend zu akzeptieren, sondern die Rechtslage genau zu prüfen und sich gegebenenfalls zur Wehr zu setzen. Für beides ist ein Rechtsanwalt nötig, der das Sozialkassenrecht als spezielles Rechtsgebiet genau kennt.

Das in diesem Beitrag verwendete Foto „Kabelkanal“ stammt von Karl Chemnitz [CC BY-SA 3.0 ], Wikimedia Commons. Herzlichen Dank!