Ist Vermietung von Baumaschinen SOKA-beitragsfrei?

Macht es Sinn, SOKA-Forderungen rechtlich überprüfen zu lassen? Ja, das zeigt auch dieser Fall

Über 50.000 Euro an Soka-Beiträgen für rund fünf Jahre ersparte sich ein durch Vermietung von Baumaschinen und Sanierungsgeräten auf Schadstoffsanierung spezialisierter hessischer Betrieb, weil er sich rechtlich gegen die Forderungen der Sozialkasse der Bauwirtschaft (SOKA-Bau) zur Wehr setzte. Die Anwalts- und Gerichtskosten des Unternehmens musste die SOKA-Bau am Ende ebenfalls begleichen.

Auch dieser Fall zeigt: Längst nicht jede SOKA-Forderung hält einer gerichtlichen Überprüfung stand. Das gilt auch und besonders für Mischbetriebe und andere Unternehmen, die zwar im Bausektor aktiv sind, deren Geschäftstätigkeit sich jedoch nicht auf das klassische Modell einer Baufirma reduzieren lässt.

Ist die Vermietung von Baumaschinen und Sanierungsgeräten an Subunternehmer SOKA-beitragsfrei?

Die Sozialkasse hatte sowohl in der ersten Instanz als auch vor dem Hessischen Landesarbeitsgericht in Frankfurt am Main das Nachsehen. Das Unternehmen, von dem sie Beiträge forderte, vermietete Schleifmaschinen an Subunternehmer. Die Schleifmaschinen waren mit einer patentierten Vorrichtung zur Direktabsaugung giftiger Wand- und Bodenbeläge versehen.

Subunternehmen führten damit Abbruch- und Sanierungsarbeiten an schadstoffbelasteten Gebäuden aus. Diese Aufträge bestanden beispielsweise im Abschleifen von PCB-, PAK- und asbesthaltigen Anstrichen und Isolierungen, im Entfernen PAK- und asbesthaltigen Bodenbelägen sowie in der Dekontaminierung von Pestizid-belasteten Flächen. Weiter wurden Asbest- und KMF-Platten, Verkleidungen und Abkofferungen entfernt, zur Entkernung Fenster, Türen und Verkleidungen entfernt sowie schadstoffbelastete Fliesen und Isolierungen aus Kühlhäusern demontiert.

Entscheidend: Die konkrete Rolle des Auftraggebers/Maschinenverleihs

Vor Gericht konnte die SOKA-Bau nicht untermauern, dass der von ihr verklagte Betrieb die Schadstoffsanierung selbst ausführte. Vielmehr beschränkte sich die Arbeit seiner Arbeitnehmer laut Zeugen darauf, die Schleif- und Absauggeräte anzuliefern, die Subunternehmer darin einzuweisen und die Maschinen nach Arbeitsende wieder abzuholen. Außerdem wurde Material wie Big Bags für das PCB-, PAK- und asbestbelastete Material angeliefert und manchmal auch die Unterdruckanlage aufgebaut. Allerdings beseitigte das Unternehmen nicht selbst mit eigenen Arbeitnehmern Schadstoffe.

Außerdem wurde die Arbeit der Subunternehmer nicht direkt koordinierte und angeleitet. Dieser Umstand wurde ebenfalls durch Zeugenvernehmungen erhärtet: dazu wurden nicht weniger als 17 Arbeiter vor Arbeitsgerichten in Offenbach am Main, Darmstadt, Frankfurt am Main, Trier, Gießen und Mainz befragt.

Die Sozialkasse hat vor Gericht keinen Erfolg

Nach Ansicht der SOKA-Bau hatte die Geschäftstätigkeit des Sanierungsmaschinen-Verleihs in der Vermietung von Baumaschinen („Ausleihen von Baumaschinen mit Bedienungspersonal“) bestanden, einer SOKA-pflichtigen Tätigkeit. Davon konnte sie die Richter jedoch nicht überzeugen. Da die eigentlichen Sanierungsarbeiten nicht „Hand in Hand“ unter einheitlicher Leitung des Auftraggebers stattfand, sahen diese im Anliefern der Schleifgeräte keine beitragspflichtige Zusammenhangstätigkeit.

Kluge betriebliche Organisation macht den Unterschied

Während die von Subunternehmern ausgeführten Arbeiten zur Schadstoffsanierung grundsätzlich SOKA-pflichtig waren, konnte das auftraggebende Unternehmen die Beitragsforderungen erfolgreich zurückweisen. Es hatte die Arbeitsabläufe und Auftragsdurchführung klug organisiert.

Beitragspflicht zur Sozialkasse ist immer eine Frage des konkreten Einzelfalls und lässt sich nicht einfach nach Tätigkeitstyp oder Branchenzugehörigkeit entscheiden. Das gilt auch beim Verleih von Baumaschinen.

Tragfähige Gestaltungslösungen müssen individuell sein. Umso mehr Gewicht hat eine zielführende Rechtsberatung. Fachanwalt Dr. Meides weiß, welche Maßnahmen eine Beitragspflicht zur SOKA-Bau wirksam ausschließen können.

Das in diesem Beitrag verwendete Foto stammt von wikimedia.org © Cjp24, Désamiantage, big-bags et immeuble, CC BY-SA 4.0. Herzlichen Dank!