Beratung und Vertretung
Wir beraten und vertreten Sie in allen
arbeitsrechtlichen Konstellationen bei der betrieblichen Altersvorsorge
und betrieblichen Altersversorgung.
Wir beschäftigen uns mit Streitigkeiten über Inhalt und Umfang
der Durchführungswege (Direktzusage, Direktversicherung,
Unterstützungskasse, Pensionskasse, Pensionsfonds), mit Streitigkeiten
im Zusammenhang mit der Unverfallbarkeit von Versorgungszusagen oder
auch mit Streitigkeiten im Sicherungsfall gegenüber dem
Pensions-Sicherungs-Verein (PSV).
Ebenso kann es auch um Vorhaben gehen zur Modifikation bestehender
(unverfallbarer) Versorgungszusagen, etwa bei Direktzusagen, durch
individuelle Änderungsverträge, Betriebsvereinbarungen,
Widerruf oder
Änderungskündigungen sowie auch der Übertragung bestehender
Direktzusagen auf externe Träger, gegebenenfalls unter Wechsel des
Durchführungsweges.
Informations- und
Beratungsgespräch
Wir
bieten Ihnen für Ihre Fragen zu einer ersten Klärung Ihrer Situation, Ihrer Chancen und Ihrer
Risiken und dabei insbesondere auch im Hinblick auf etwaige zu
beachtenden Formen und Fristen ein Beratungsgespräch in der Kanzlei im
Zeitumfang von ca. einer Stunde für ein
Pauschalhonorar von 416,50
EURO
(Netto 350,00 EUR zuzüglich Umsatzsteuer 66,50 EUR = 416,50 EUR) an.