Informations- und
Beratungsgespräch Wir
bieten Ihnen für Ihre Fragen im Arbeitsrecht zu einer ersten Klärung Ihrer Situation, Ihrer Chancen und Ihrer
Risiken und dabei insbesondere auch im Hinblick auf die zu
beachtenden Formen und Fristen für Anzeigen (z.B.
Betriebsratsbeteiligung, Massenentlassungsanzeige) und für
die Geltendmachungen (z.B. Kündigungsschutz, Abfindung)
oder für Gestaltungen (Aufhebungsvertrag bzw.
Abwicklungsvertrag) ein Beratungsgespräch in der Kanzlei im
Zeitumfang von ca. einer Stunde für ein
Pauschalhonorar von 297,50
EURO
( Netto 250,00 EUR zuzüglich Umsatzsteuer 47,50 EUR ) an.