Beiträge für Erdwärmebohrungen an die SOKA-Bau?

Soka-Bau – Beiträge für Erdwärmebohrungen?

Wenn Erdwärme als Energiequelle genutzt werden soll, muss ein spezialisiertes Geotechnik-Unternehmen die dafür nötige Bohrung vornehmen. Etwa lassen Bauherrn und Grundstücksbesitzer solche Bohrungen vornehmen, um Erdwärmesonden im Boden zu verlegen und so eine Erdwärmeheizung installieren zu können. Damit haben Betriebe für Bodenbohrungen zu tun.

Und auch die tarifliche Sozialkasse des Baugewerbes (SOKA-Bau) wird aktiv. Sie betrachtet Erdwärmebohrungen als baugewerbliche Arbeiten, die unter den Tarifvertrag für das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV) fallen. Kurz gesagt: Die SOKA-Bau fordert von Bohrunternehmen Beiträge.

Erdwärmebohrungen: Prozesse um Beitragsforderungen der SOKA-Bau

Längst nicht alle Bohrunternehmen, die mit Beitragsforderungen der Sozialkasse konfrontiert waren, haben klein beigegeben und bezahlt. Viele wehrten sich mit juristischen Mitteln.

Deshalb hatten die Arbeitsgerichte schon häufiger mit der Frage zu tun, ob geothermische Bohrungen zur Erdwärmegewinnung die Sozialkasse zu Beitragsforderungen berechtigen. Solche Fälle wurden neben dem Landesarbeitsgericht Hessen und dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg auch vor dem Bundesgerichtshof in Erfurt verhandelt. Die Entscheidungen haben einige Punkte herauskristallisiert, die für die SOKA-Bau-Beitragspflicht eines Bohrunternehmens zentral sind.

Dazu gehört die Frage, ob die ausgeführten Bohrarbeiten juristisch gesehen unter den Bergbau fallen. Oder, ob sie als baugewerbliche Tätigkeiten – sprich Bauarbeiten – einzustufen sind. Wichtig ist auch, welchem Zweck die Bohrungen konkret dienen, und ob der betreffende Betrieb weitere Tätigkeiten ausführt.

Sind Geothermie-Bohrungen Bauarbeiten – oder Urproduktion bzw. Bergbau?

Erdwärmebohrungen sind in manchen Fällen Tiefenbohrungen, und erreichen – je nach Baugrund und geologischer Situation in manchen Fällen eine Bohrtiefe von über 100 Metern. Dieser Wert ist im Bergbaurecht entscheidend. Bei Bohrungen, die tiefer reichen, besteht Anzeigepflicht bei der zuständigen Bergbehörde. Übrigens ist Erdwärme im Bundesberggesetz ausdrücklich als (sogenannter bergfreier) Bodenschatz definiert.

Trotzdem wertet die Rechtsprechung Bohrungen, die zum Verlegen von Erdwärmesonden im Zusammenhang mit einem konkreten Bauprojekt in der Regel als bauliche Leistung, die unter den VTV fällt. Betriebe, die überwiegend flachere Bohrungen durchführen, für die keine bergrechtliche Anzeigepflicht besteht, müssen erst recht mit Beitragsforderungen durch die Sozialkasse rechnen.

Die Soka-Bau-Beitragspflicht hängt vom jeweiligen Einzelfall ab

Wie immer ist die Frage, ob ein bestimmtes Unternehmen beitragspflichtig ist, eine Einzelfallfrage: Die Antwort kann nicht einfach aus einem anderen Urteil zu einem Betrieb mit ähnlicher Geschäftstätigkeit übernommen werden. Dafür spielen die Einzelaspekte der jeweiligen Situation eine zu große Rolle.

So kann SOKA-Bau im Grundsatz Beiträge für Erdwärmebohrungen verlangen. Das Gleiche gilt übrigens für Horizontalbohrungen zum Verlegen von Pipelines oder anderen Leitungen, Explorations- und Aufschlussbohrungen oder Brunnenbohrungen. Trotzdem kann es viele einzelfallbezogene Umstände geben, die klar gegen Beitragsforderungen der SOKA-Bau sprechen.

Wichtig ist beispielsweise die Frage, welche Arbeitszeiten im Betrieb mit welchen Arbeiten genau zugebracht werden. Ebenfalls von Belang ist der Zweck der jeweiligen Bohrung. Eine Bohrung, die allein der Analyse dient und nicht bereits einem konkret geplanten Bauprojekt zugeordnet ist, wird oft nicht beitragspflichtig sein. Nicht anders ist es, wenn die Bohrung als echte Tiefenbohrung zur Urproduktion doch unter Bergrecht fällt oder wenn es sich beispielsweise um Bohrungen für Sprenglöcher (Feldspatbohrungen) in einem Steinbruch handelt. Bei Betrieben, die unterschiedliche Bohrungen zu unterschiedlichen Zwecken ausführen, sind die arbeitszeitbezogenen Anteile ausschlaggebend.

Kompliziertes rechtliches Terrain

Wenn ein auf Erdbohrungen spezialisierter Betrieb vor der Entscheidung steht, Beitragsforderungen der SOKA-Bau zu akzeptieren oder sich juristisch zur Wehr zu setzen, dann reicht für die Antwort eine Google-Suche nicht aus. Gefragt sind vielmehr genaue Kenntnisse der Rechtslage rund um die tariflichen Sozialkassen sowie Überblick über die einschlägigen Gerichtsentscheidungen in vergleichbaren Fällen.

Haben Sie ebenfalls mit Forderungen der Sozialkasse zu tun? Als Fachanwalt für Arbeitsrecht, der seit weit über einem Jahrzehnt Unternehmen gegenüber der SOKA-Bau vertritt, kann Rechtsanwalt Dr. Meides Ihnen schnell sagen, wie Ihre rechtlichen Aussichten stehen.

Das in diesem Beitrag verwendete Foto „Erdwärmesondenbohrung“ stammt von Tetris L ©wikimedia-commons [gemeinfrei]. Herzlichen Dank!