Beitragspflicht zur SOKA-Bau für Photovoltaik- Unterkonstruktionen?

Beitragsforderungen der SOKA-Bau

Fast 50.000 Euro an Beiträgen sollte ein Unternehmen an die SOKA-Bau nachzahlen. Es stellte in erster Linie Unterkonstruktionen für Solarmodule her, doch die Sozialkasse der Bauwirtschaft hielt es für baugewerblich. Das Unternehmen wehrte sich energisch, über zwei Instanzen hinweg – und mit Erfolg. Die Richter des Hessischen Landesarbeitsgerichts entschieden gegen die Beitragsforderungen der SOKA-Bau: Ein Beispiel dafür, dass Gegenwehr lohnt.

Produktion von Montagesystemen für Photovoltaik-Module

Der Betrieb stellt aus Glas, Metallschienen, Aluminium-Rahmen und Blechen Fertigmodule her, beispielsweise für Glasvordächer und Wintergärten, außerdem Unterkonstruktionen zum Montieren von Photovoltaik-Modulen. Das Zuschneiden, Fräsen, Bohren und Schweißen wurde in der eigenen Werkstatt ausgeführt. Die Pulverbeschichtung der Bauteile erfolgt bei externen Betrieben.

Außerdem montiert das Unternehmen die Unterkonstruktionen und Photovoltaik-Module auf Dächern und kümmert sich um die Wartung. Die Solar-Module werden einfach mittels Steckverbindungskabeln verbunden. Auch solche externen Arbeiten werden durch eigene Arbeitnehmer erledigt.

Welche Arbeitszeit entfällt auf die Montage?

Die SOKA-Bau argumentierte vor Gericht, mehr als die Hälfte der Arbeitszeit des Betriebs sei auf die Montage von Glaselementen und von Photovoltaik-Montagesystemen entfallen, auf Dächern und an Fassaden. In der Werkstatt würden die zugekauften Glaselemente und Profilrahmen nur zusammengefügt.

Dieser Punkt war wichtig: Ein Betrieb muss grundsätzlich nur dann für seine Arbeitnehmer Beiträge zur SOKA-Bau bezahlen, wenn mehr als die Hälfte der Gesamtarbeitszeit auf Tätigkeiten entfällt, die nach dem einschlägigen Tarifvertrag (über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe , kurz VTV) beitragspflichtig sind. Die Produktion und Fertigung von Bauelementen ist grundsätzlich nicht beitragspflichtig, außer im Fall handwerklicher Herstellung.

Bei der Montage von Bauteilen auf Baustellen sieht es damit schon anders aus – dies ist als baugewerbliche Tätigkeit beitragspflichtig.

Die Produktion überwiegt, nicht die Montage

Das Unternehmen bestritt die von der SOKA-Bau behauptete Aufteilung der Arbeitszeiten. Die Montage habe nur etwa ein Zehntel der gesamten Arbeitszeit umfasst. Dagegen habe die Herstellung der Befestigungssysteme für Solar-Module und anderer Fertigteile in der eigenen Werkstatt 80 bis 90 Prozent der Gesamtarbeitszeit ausgemacht.

Außerdem sei die Produktion im Baukastensystem erfolgt. (Auch dieser Punkt ist wichtig – die handwerkliche Fertigung hochwertiger Einzelstücken nach speziellen Vorgaben kann grundsätzlich eher für eine SOKA-Beitragspflicht sprechen als die reine Serienfertigung in eher industrieller Art und Weise.)

Dazu benannte das Unternehmen mehrere Arbeitnehmer als Zeugen, die bestätigten, dass sie vorwiegend in der Werkstatt mit Produktion befasst waren. Die Arbeiten vor Ort – Montage und Wartung der Photovoltaik-Module und Unterkonstruktionen – nahmen demnach weniger Arbeitszeit ein als die Herstellung. Dazu kommt, dass die reine Wartung ohne Instandsetzungsarbeiten grundsätzlich nicht beitragspflichtig ist.

Die SOKA-Bau hätte die Angaben des Betriebs zur Arbeitszeit widerlegen müssen

Die Richter am Hessischen LAG in Frankfurt am Main folgten den Ausführungen des Arbeitsgerichts Wiesbaden: Aus der Beweisaufnahme ergab sich nicht, dass die baugewerblichen Tätigkeiten überwogen, und deshalb keine Grundlage für Beitragsforderungen der Sozialkasse.

Aus Rohlingen Unterkonstruktionen für Photovoltaik-Anlagen sowie andere Bauelemente aus Glas und Metall zu produzieren, die dann erst später eingebaut werden, ist keine bauliche Tätigkeit.

Fazit: Nicht einfach klein beigeben

Dieses Urteil zeigt, dass die scheinbar so übermächtige Sozialkasse mit ihren Beitragsforderungen vor Gericht längst nicht immer Erfolg hat.

Natürlich sollte man es nicht in allen Fällen auf einen Prozess ankommen lassen. In bestimmten Konstellationen lohnt sich das aber durchaus. Schließlich geht es um viel Geld. Wie die Aussichten in Ihrem Fall stehen, kann ihnen ein in Sozialkassenverfahren spezialisierter Rechtsanwalt, wie Dr. Peter Meides, erklären.

Das in diesem Beitrag verwendete Foto stammt von © U.S. Fish and Wildlife Service, Solarpanel, als gemeinfrei gekennzeichnet, Details auf Wikimedia Commons. Herzlichen Dank!