Schadensersatzanspruch des Arbeitgebers gegen Zahngoldräuber im Krematorium
Völlig zurecht hat ein Angestellter seine Kündigungsschutzklage gegen die Betreibergesellschaft eines Krematoriums verloren. Wer die Toten stört und aus der Asche von Toten Zahngold stiehlt, den muss man, den darf man nicht weiter beschäftigen. Damit allein wollte sich der Arbeitgeber nicht zufrieden geben und verlangte von dem Leichenschänder in einem weiteren Verfahren Schadenersatz.
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