Hätten Sie es gewusst? Leistungsträger können von der Sozialauswahl ausgenommen werden
Gelegentlich sprechen Unternehmer verzweifelt vor und beklagen, dass sie sich im Zusammenhang mit notwendigen betriebsbedingten Kündigungen bei der ordentlichen Einhaltung der Kriterien für die Sozialauswahl vor allem der Mitarbeiter entledigen müssen, die besonders wichtig für das Unternehmen sind und sich durch ihre sehr guten Leistungen hervortun.
Oft werden die Augen dann ganz groß, wenn man erklärt, dass das Kündigungsschutzgesetz es dem Arbeitgeber durchaus ermöglicht die Sozialauswahl einzuschränken.
Hätten Sie das gewusst?