Der SOKA-Bau-Tarifvertrag VTV 2019 ist allgemeinverbindlich

Wieder wird ein Sozialkassen-Tarifvertrag für die gesamte Branche verbindlich

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil hat den neuen Tarifvertrag über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV 2019) am 7.5.2019 erwartungsgemäß für allgemeinverbindlich erklärt. Die Allgemeinverbindlicherklärung (AVE) gilt rückwirkend zu Jahresbeginn, dem Beginn der Laufzeit des neuen VTV 2019. Die Bau-Tarifparteien hatten den neuen Tarifvertrag im September 2018 vereinbart.

Zudem wurden noch drei weitere Tarifverträge des Baugewerbes für allgemeinverbindlich erklärt: der Bundesrahmentarifvertrag (BRTV), der Tarifvertrag über die Berufsbildung (BBTV) und der Tarifvertrag über eine zusätzliche Altersversorgung (TZA Bau).

Routinemäßige Allgemeinverbindlicherklärung

Überraschend kommt die AVE keineswegs. Seit Jahrzehnten erklären die wechselnden MinisterInnen die Sozialkassentarifverträge routinemäßig für allgemeinverbindlich. Das sichert der SOKA-Bau Beiträge von Betrieben des gesamten Bau-Branche und oft weit darüber hinaus – unabhängig davon, ob die Unternehmen überhaupt tarifgebunden sind.

Vor einiger Zeit hatte das Bundesarbeitsgericht zwar mehrere ministerielle AVE aufgrund von Formfehlern gekippt – aber auch in diesem Fall wusste die Politik eine Lösung. Der Fehler wurde durch ein im Schnellverfahren ausgearbeitetes „SOKA-Sicherungsgesetz“ repariert, das trotz verfassungsrechtlicher Bedenken verabschiedet wurde.

Höhere Beiträge, ein paar Erleichterungen

  • Die größte Änderung, die der jetzt für allgemeinverbindlich erklärte Sozialkassentarifvertrag brachte, sind gestiegene Beitragssätze zum Jahr 2019. In den alten Bundesländern stiegen sie von 20,4 Prozent auf 20,8 Prozent, in den neuen Bundesländern von 17,2 Prozent auf 18,8 Prozent. Dort werden 2020 sogar 18,9 Prozent fällig. Berlin ist ein Sonderfall, im ehemaligen Westteil sanken die Beiträge 2019 auf 25,75 Prozent, im früheren Ostberlin stiegen sie von 23,35 Prozent auf 23,75 Prozent.
  • Ein kleiner Lichtblick ist die Senkung der Verzugszinsen für offene Beitragsforderungen von 1,0 auf 0,9 Prozent monatlich. Aufs Jahr gesehen bleiben jedoch immer noch happige 11,35 Prozent.
  • Immerhin entfallen Verzugszinsen, wenn Beitragsrückstände mit Erstattungsforderungen an die SOKA für gezahltes Urlaubsgeld aufgerechnet werden. (Mit dem Erstatten ist die SOKA-Bau erfahrungsgemäß nicht immer so schnell.)
  • In Einzelfällen und bei besonderen Härten kann die SOKA-Bau nun Beitragsrückstände stunden, Ratenzahlung vereinbaren oder Beitragsschulden sogar ganz erlassen. (Betroffene sollten ihre Hoffnung aber trotzdem zügeln.)
  • Beitragsforderungen, die die SOKA-Bau nicht geltend macht, verjähren nun nach drei Jahren, nicht erst nach vier.
  • Solo-Selbstständige auf dem Bau sind jetzt offiziell von SOKA-Beiträgen befreit. (Mit solchen Forderungen hatte die Sozialkasse bereits 2017 vor dem Bundesarbeitsgericht Schiffbruch erlitten.

Die Konfliktlinien mit der Sozialkasse ändern sich nicht

Mit der neuen Version des Sozialkassentarifvertrags VTV 2019 und seiner erwartbaren Allgemeinverbindlicherklärung ändert sich, von erhöhten Beiträgen einmal abgesehen, für die meisten Betriebe nur wenig.

Das gilt ganz besonders für Unternehmen, die sich gegen zweifelhafte SOKA-Beitragsforderungen wehren müssen. Zwar hat die Sozialkasse schon vor geraumer Zeit in einer „Verbändevereinbarung“ Beitragsforderungen an Betriebe vieler Ausbau-Gewerbe weitgehend aufgegeben. In der Praxis kommt es dennoch laufend zu Streit um „Sowohl-als-auch-Tätigkeiten“ mit Betrieben, die nach eigenem Verständnis keineswegs klassische Tätigkeiten des Baugewerbes ausführen.

Unternehmen, bei denen die Beitragspflicht gemäß dem jetzt allgemeinverbindlichen Sozialkassen-Tarifvertrag fraglich erscheint, sollten sich unbedingt anwaltliche Expertise ins Haus holen. Das gilt, sobald die SOKA Informationen und Selbstauskünfte haben möchte. Angesichts der Höhe der SOKA-Beiträge kann eine anwaltliche Beratung viel Geld sparen.

Das in diesem Beitrag verwendete Foto „stempel“ stammt von Pixabay © Brett_Hondow. Herzlichen Dank!