Neuer SOKA-Bau-Tarifvertrag 2019: höhere Beiträge, Erleichterungen bei Beitragsschulden

Neuer Tarifvertrag zur SOKA-Beitragspflicht: auch der neue VTV 2019 soll wieder für alle gelten

Am 28, September 2018 verabschiedeten Arbeitgeberverband und Gewerkschaft den neuen SOKA-Bau- Tarifvertrag 2019 über das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (VTV). Der VTV ist Grundlage für die Beitragsansprüche der Sozialkassen des Baugewerbes (SOKA-Bau) an Bau-Unternehmen im weitesten Sinn.

Damit der neue Tarifvertrag 2019 für alle Unternehmen gilt, auch solche, die nicht Mitglied der Arbeitgeberverbände der Baubranche sind, soll er wie seine Vorgängerversionen auch vom Bundesarbeitsminister für allgemeinverbindlich erklärt werden. Das wurde am 7. 11. 2018 von den Tarifparteien beantragt. Es gibt keinen Grund, daran zu zweifeln, dass die Allgemeinverbindlicherklärung zustande kommt. Dann müssen sich alle Betriebe des Baugewerbes an das neue Regelwerk halten.

Deutlich steigende SOKA-Beiträge

Zunächst einmal bringt die Neufassung des VTV 2019 für die von SOKA-Beiträgen betroffenen Betriebe deutliche Beitragserhöhungen. Einzige Ausnahme ist Westberlin:

  • Die Beiträge steigen 2019 in den alten Bundesländern von 20,4 Prozent auf 20,8 Prozent.
  • In den neuen Bundesländern steigt der SOKA-Beitragssatz von 17,2 Prozent auf 18,8 Prozent für das Jahr 2019 und sogar 18,9 Prozent ab 2020.
  • Im Westteil Berlins sinkt der Beitragssatz für 2019 von 26,55 Prozent auf 25,75 Prozent, dafür steigt er im Ostteil von 23,35 Prozent auf 23,75 Prozent.

Änderungen bei Zinsforderungen

Immerhin senkt der neue Soka-Tarifvertrag VTV 2019 die Verzugszinsen im Fall von Beitragsrückständen. Die lagen bislang bei drastischen 1,0 Prozent monatlich bzw. 12,68 Prozent jährlich – nahe an sittenwidrigen Wucherzinsen.

Allerdings ist der neue Zinssatz für Verzugszinsen immer noch sehr happig: 0,9 Prozent monatlich, das entspricht einem Jahreszins von 11,35 Prozent.

Etwas mehr Spielraum bei Beitragsrückständen

Ansonsten bringt die neue VTV-Fassung 2019 für Unternehmen mit Beitragsrückständen bei der Sozialkasse einige Erleichterungen, zumindest jedoch etwas Verhandlungsspielraum:

  • Besonders interessante Änderungen für Unternehmen bringt der Soka-Tarifvertrag 2019 zu:
  • Bei nachträglicher Saldierung entfallen Verzugszinsen. Soll heißen: Wenn die SOKA zunächst ausstehende Beiträge einfordert und darauf Verzugszinsen aufschlägt und anschließend das Unternehmen Urlaubsgeld bezahlt und damit einen Erstattungsanspruch erwirbt, dann werden beim Aufrechnen der beiden Forderungen die Verzugszinsen sozusagen wieder fallen gelassen.
  • Nach drei Jahren, so ist im neuen VTV 2019 festgelegt, verfallen die SOKA-Forderungen, wenn sie gegenüber dem Arbeitgeber nicht geltend gemacht wurden. Auch die Verjährungsfrist beträgt 3 Jahre, sinkt von vier nun auf drei Jahre.
  • Interessant ist eine neue Regelung, nach der die Sozialkasse die Beitragsschulden von Betrieben stunden und/oder Ratenzahlung vereinbaren kann, falls „erhebliche Härten“ drohen.
  • Schließlich darf die Sozialkasse nun im Einzelfall auch Verzugszinsen erlassen.

Ausbildungsabgabe für Ein-Mann-Betriebe ist endgültig Geschichte

Für viel Ärger hat die Sozialkasse gesorgt, indem sie von Soloselbstständigen ohne gewerbliche Arbeitnehmer einen Beitrag zur Ausbildungsumlage in Höhe von mindestens 900 Euro jährlich erhob. Nachdem das Bundesarbeitsgericht schon 2017 solche Forderungen nicht aufrechterhalten hatte, sind sie nun wie erwartet auch aus dem Soka-Bau-Tarifvertrag für 2019 (VTV 2019) verschwunden.

Was folgt daraus praktisch?

Dass im Bundesarbeitsministerium erneut handwerkliche Fehler gemacht werden, die die Allgemeinverbindlicherklärung später zu Fall bringen, darauf dürfen Arbeitgeber des Baugewerbes kaum hoffen. Sie müssen sich auf deutlich steigende Beiträge einstellen.

Immerhin gibt es auch ein wenig Licht am Horizont:

  • In vielen Fällen sind die Beitragsforderungen der Sozialkasse längst nicht so klar und unangreifbar, wie diese glauben machen will. Gerade bei „Sowohl-als-auch“-Tätigkeiten gibt es immer wieder Fälle, in denen die Sozialkasse vor den Arbeitsgerichten Niederlagen erleidet. (Diverse Beispiele dafür finden Sie in unserem SOKA-Weblog). Es lohnt sich, SOKA-Beitragsforderungen vom Anwalt überprüfen zu lassen.
  • In der neuen Fassung des Tarifvertrags erhält Sozialkasse deutlich mehr Spielraum im Umgang mit Betrieben, die mit den Beiträgen im Rückstand sind. Damit rücken Verhandlungslösungen stärker ins Zentrum. Fachbuchautor zur SOKA-Bau Rechtsanwalt Dr. Meides weiß sehr gut, wie die Sozialkasse „tickt“ – er kann Betriebe beim Verhandeln mit der SOKA effektiv unterstützen.