Risikominimierung durch arbeitsrechtliche Due Diligence

Eine Due Diligence Prüfung im Allgemeinen und besonders im Arbeitsrecht kommt den Verantwortlichen meist nur dann in den Sinn, wenn Sie ein Unternehmen kaufen oder verkaufen wollen.

Risiken minimieren

Eine arbeitsrechtliche Due Diligence Prüfung lohnen sich aber im arbeitsrechtlichen Bereich auch dann, wenn kein Unternehmenskauf oder Ähnliches bevorsteht. Vor allem hilft die arbeitsrechtliche Due Diligence dabei Risiken zu identifizieren und vor allem zu minimieren oder Tür, time for change- bessern noch – gleich ganz zu beseitigen.

Aus Erfahrung wissen wir, dass in vielen Unternehmen ein gewisse arbeitsrechtliche Intransparenz herrscht. Es gibt keine klare Linie und schon gar keine echte Struktur. Arbeitsverträge sind uneinheitlich, häufig veraltet und noch häufiger voller Klauseln, die bestenfalls unklar, meistens sogar unwirksam sind.

Bestand prüfen

Oft bestehen in Unternehmen zudem alte Betriebsvereinbarungen, die sich teilweise gegenseitig widersprechen oder Rechte bzw. Begünstigungen vorsehen, die gar nicht oder nur von Teilen der Belegschaft gelebt werden. Auch längst verschollen geglaubte Pensionskassenvereinbarungen oder Ähnliches schlummern als potentielle Pulverfässer vor sich hin.

Bei jungen, schnell gewachsenen Arbeitgebern bleibt oftmals keine Zeit für ein geordnetes Herangehen an den arbeitsrechtlichen Bestand. Bei alteingesessenen (Konzern-)Unternehmen sind häufig über die Jahrzehnte so viele unterschiedliche Strukturen entstanden, dass auch ein engagierter und motivierter Personalverantwortliche den Überblick verlieren muss.

Strukturen aufarbeiten – arbeitsrechtliche Due Diligence

Auch wenn keine Leichen im Unternehmenskeller gefunden werden, bietet es sich an, gewachsene und teilweise überholte oder gar hemmende arbeitsrechtliche Strukturen aufzuarbeiten und grundlegend zu bereinigen.

Eine arbeitsrechtliche Due Diligence Prüfung bietet die beste Grundlage, um einen soliden Überblick über den Status quo zu erlangen.

Eine arbeitsrechtliche Due-Diligence-Prüfung kann zudem vor unerwarteten Rückforderungen aufgrund von nicht durchsetzbaren Verfallsklauseln, aber auch vor – unter Umständen beträchtlichen – Nachforderungen der Sozialversicherung im Zuge von GPLA-Prüfungen (Gemeinsame Prüfung aller lohnabhängigen Abgaben) schützen oder zumindest das Risiko für die Zukunft begrenzen.
Für ein systematisches Aufarbeiten und vor allem für eine umfassende Neustrukturierung fehlen in der Regel sowohl in jungen als auch in alteingesessenen Unternehmen eigene interne Zuständigkeiten, personelle Ressourcen und manchmal auch einfach nur die Zeit.

Externer Berater

Wir stehen Ihnen hier als externe Berater zur Seite. Gemeinsam mit Ihnen gehen wir alle zur Verfügung stehende Unterlagen durch und stellen die wichtigen und richtigen Fragen.

Am Ende erhalten Sie einen ordentlich aufgearbeiteten Überblick über den Staus quo in Ihrem Unternehmen und vor allem Vorschläge und Hinweise zur Neustrukturierung und einheitlichen Regulierung Ihres Personalwesens.

Sprechen Sie uns an! Wir beraten und begleiten Sie gerne.

Das in diesem Beitrag verwendete Foto „door“ stammt von geralt @pixabay.com. Herzlichen Dank!