SOKA-Bau versendet jetzt Mahnbescheid zum Mindestbeitrag 2015.

Seit dem 1.4.2015 fordert die Soka-Bau von allen baulich tätigen Betrieben einen jährlichen Mindestbeitrag in Höhe von 900,- EUR. Auch wenn sie keine gewerblichen Arbeitnehmer beschäftigen! Das nennt sich Mindestbeitrag zur Berufsbildung.

Wird diese Forderung der SOKA-Bau nicht erfüllt, versendet SOKA-Bau einen Mahnbescheid zum Mindestbeitrag 2015.

SOKA-Bau fordert darin Beitrag für den Zeitraum April – September 2015 in Höhe von 450,- EUR.

Wenn Sie betroffen sind und sich gegen diese Forderung wehren wollen, so müssen Sie innerhalb von einer Woche nach Zugang eines Mahnbescheids dagegen Widerspruch beim zuständigen Arbeitsgericht einlegen.

Wir haben uns darauf eingestellt, und bieten Ihnen auf Wunsch an, für Sie dem Mahnbescheid zum Mindestbeitrag 2015 zu widersprechen.
Gegebenenfalls senden Sie uns einfach Ihre Nachricht.

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Wir sind davon überzeugt, dass der Mindestbeitrag rechtswidrig ist und empfehlen, diese Beitragsforderung gerichtlich überprüfen zu lassen.

Die Allgemeinverbindlichkeitserklärung des Mindestbeitrags im Berufsbildungsverfahren wirkt sich insbesondere zu Lasten von Solo-Selbstständigen aus.

Damit gerade gegenüber Personen, die die Tarifvertragsparteien überhaupt nicht vertreten. Nicht umsonst besagt die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts: Betriebe, in denen der Betriebsinhaber allein tätig ist, begründen keine tarifliche Verpflichtungen durch die Sozialkassentarifverträge des Baugewerbes.

Sogar ist die Existenz der Solo-Selbstständigen durch den Mindestbeitrag beeinträchtigt, besonders, wenn sie im Nebenerwerb tätig sind. Der Mindestbeitrag belastet überproportional deren Stundensätze und damit die Wettbewerbsfähigkeit von Kleinunternehmen, zusätzlich zu einigen anderen Beiträgen und Umlagen.

Dieser Beitrag verwendet ein eigenes Foto „Mahnbescheid 450 Euro“, © Dr. Peter Meides!