SokaSiG – Sozialkassenverfahrensicherungsgesetz in Kraft

Kampf gegen SOKA-Bau-Ansprüche geht weiter

Was ist passiert?

Das „Gesetz zur Sicherung der Sozialkassenverfahren im Baugewerbe“ (SokaSiG – Sozialkassenverfahrensicherungsgesetz) ist am 25.05.2017 in Kraft getreten. Damit sind aktuell sämtliche seit 2006 geltenden Sozialkassentarifverträge für alle Unternehmen und Arbeitnehmer der Bauwirtschaft verbindlich.

Was soll das Gesetz bewirken?

Das Bundesarbeitsgericht hat in jüngster Zeit verschiedene sogenannte Allgemeinverbindlicherklärungen für nicht wirksam erklärt (BAG Urteil 21.9.2016 und BAG, Urteil 25.1.2017). Solche Allgemeinverbindlicherklärung des Bundesarbeitsministeriums machen seit Jahrzehnten Tarifverträge über das Sozialkassenverfahren für alle Unternehmen im Baugewerbe verpflichtend, auch für Betriebe, die nicht tarifgebunden sind.

Die Betriebe müssen deshalb für ihre Arbeitnehmer zusätzlich Sozialkassenbeiträge an die SOKA-Bau entrichten. Nach den Urteilen des Bundesarbeitsgerichts verlor die SOKA-Bau für die betreffenden Jahre die Rechtsgrundlage ‚Allgemeinverbindlichkeit‘ und damit den Anspruch auf diese Beiträge. Sogar Rückforderungsansprüche stehen im Raum.

Als Reaktion auf das Urteil wurde von CDU/CSU und SPD im Schnellverfahren ein eigenes Bundesgesetz auf den Weg gebracht, um die Ansprüche der Sozialkassen Bau nun auf diese Art sicherzustellen.

Warum gibt es erhebliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des SokaSiG?

Das SokaSiG macht Tarifverträge für vergangene Zeitabschnitte verbindlich. Damit überlagert das Gesetz die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts. Selbst Befürworter des Gesetzes stimmen zu, dass das SokaSiG eine „echte Rückwirkung“ entfaltet. Solche gesetzlichen Regelungen sind aber aufgrund des Rückwirkungsverbotes grundsätzlich nicht zulässig. Außerdem stellt das SokaSiG für viele Experten einen unzulässigen Eingriff in die im Grundgesetz garantierte Koalitionsfreiheit dar (Art. 9 Absatz 3 GG).

Wie geht es nun weiter?

Man kann davon ausgehen, dass der Rechtsstreit um die Beitragsforderungen der SOKA-Bau noch nicht beendet ist. Vielmehr steht nun das neue SokaSiG auf dem Prüfstand. Selbst diejenigen, die aktiv auf das Gesetz hingewirkt haben, empfinden ganz offensichtlich an bestimmten Stellen Bauschmerzen im Hinblick auf seine Verfassungsmäßigkeit. Handwerksbetriebe im Baugewerbe und handwerkliche Mischbetriebe, die von der Belastung durch die Sozialkassenbeiträge regelmäßig hart betroffen sind, sollten die Flinte nicht vorschnell ins Korn werfen.

Die Prozessaussichten gegen die SOKA-Bau sind nach unserer Einschätzung erfolgversprechend!

Ansprechpartner:

Dr. Peter Meides
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60318 Frankfurt am Main

Über Dr. Peter Meides

Dr. Meides ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Steuerrecht und Geschäftsführer der Meides Rechtsanwaltsgesellschaft in Frankfurt am Main. Seine Fachanwaltskanzlei berät seit vielen Jahren Unternehmen zu Forderungen der Sozialkassen und führt laufend Verfahren gegen die verschiedenen Sozialkassen.

Das in diesem Beitrag verwendete Foto „Reichstagsgebäude, Dem deutschen Volke“ stammt von Digitaler Bilderdienst / Bildarchiv (c) Deutscher Bundestag / Julia Nowak-Katz. Herzlichen Dank!