SOKA-Bau für Schweizer Bauunternehmen | MEIDES
Ihre Baustelle liegt in Deutschland. Die SOKA-Bau schaut mit.
Wer in Deutschland baut, kann sozialkassenbeitragspflichtig werden, auch als Schweizer Betrieb mit Sitz in der Schweiz. Wir klären Ihre Pflicht vor dem ersten Auftrag oder wehren Forderungen ab, wenn die Kasse bereits geschrieben hat.
Wir beraten
- Schweizer Bauunternehmung und Handwerk mit Aufträgen in Deutschland
- Mischbetriebe mit baulichen und anderen Tätigkeiten
- Betriebe, die den Schritt nach Deutschland erst planen
- Betriebe mit Selbstauskunft, Nachforderung oder Mahnbescheid der SOKA-Bau
Warum der Firmensitz in der Schweiz nicht schützt
Die Beitragspflicht knüpft an die Tätigkeit an, nicht an den Sitz. Drei Punkte überraschen Schweizer Betriebe besonders oft.
Ort der Leistung
Der räumliche Geltungsbereich ist Deutschland. Es genügt, dass die baugewerbliche Leistung im Inland erbracht wird. Entsendebetriebe führen Beiträge über die Europa-Abteilung der ULAK (SOKA-Bau) ab.
Mischbetrieb
Massgeblich ist nicht Umsatz oder Gewinn, sondern der Anteil der betrieblichen Gesamtarbeitszeit für Bau- und Ausnahmetätigkeiten. Die Abgrenzung ist oft kompliziert.
Rückwirkung
Beiträge können mehrere Jahre rückwirkend verlangt werden, bei der SOKA-Bau regelmässig für drei Jahre. Bei hohen Lohnsummen entstehen schnell fünf- bis sechsstellige Beträge. Je nach Lohnsumme können die nachgeforderten Beträge existenzbedrohend sein.
Was wir für Sie tun
Sie sprechen direkt mit der Anwältin oder dem Rechtsanwalt, die Ihren Fall bearbeiten.
Vor dem Markteintritt
Wir prüfen, ob Ihre geplanten Tätigkeiten in den Geltungsbereich fallen, und zeigen, welche Beiträge auf Sie zukämen und wie sich das kalkulieren lässt.
Bei Anfrage der Kasse
Wir beantworten Selbstauskünfte und Auskunftsersuchen, bevor daraus ein faktischer Aufnahmeantrag wird, und begleiten Betriebsprüfungen.
Bei Forderung oder Klage
Wir vertreten Sie im Mahn- und Gerichtsverfahren gegen die SOKA-BAU in Wiesbaden, auch bei SOKA-Dach, SOKA-Gerüst und der Malerkasse.
So läuft die Zusammenarbeit ab
Beratung ist per Telefon oder Video möglich. Sie müssen nicht nach Frankfurt reisen.
- Erstgespräch: Sie schildern Tätigkeiten, Einsatzorte und den Stand mit der Kasse.
- Einschätzung: Wir bewerten die Beitragspflicht und die Erfolgsaussichten und nennen Ihnen Handlungsoptionen.
- Strategie: Gemeinsam wägen wir Lösungen und Alternativen ab. Sie entscheiden auf fundierter Grundlage.
- Umsetzung: Wir führen die Korrespondenz mit der Kasse und, wenn nötig, das Verfahren.
Post von der SOKA-Bau? Erst prüfen, dann antworten.
Wer ein Selbstauskunfts-Formular unbedacht zurückschickt, hat oft schon einen faktischen Aufnahmeantrag unterschrieben. Bei einem Mahnbescheid muss der Widerspruch innerhalb einer Woche erfolgen. Bewahren Sie den Umschlag mit dem Zustelldatum auf und rufen Sie uns an.
Häufige Fragen
Antworten auf wichtige Fragen zur SOKA-Bau-Pflicht, zu Ausnahmen und zu weiteren Sozialkassen im Baugewerbe.
Gilt die SOKA-Bau-Pflicht auch für Betriebe mit Sitz in der Schweiz?
Wie werden die Beiträge der SOKA-Bau berechnet und erhalte ich Erstattungen?
Kann ich die Mitgliedschaft durch Widerspruch vermeiden?
Wie werden Mischbetriebe beurteilt?
Gibt es Ausnahmen?
Ja, etwa Katalogausnahmen für Betriebe mit spezielleren Tarifverträgen (Dach, Gerüst, Maler) sowie weitere Ausnahmen wie das Installations- und Elektrohandwerk. Ob eine Ausnahme greift, hängt vom Einzelfall ab.
Wie weit reichen Nachforderungen zurück?
Bei der SOKA-Bau regelmässig drei Jahre (derzeit 14,7% des Bruttolohns). Je nach Lohnsumme können die Beträge existenzbedrohend sein.
Gibt es weitere Sozialkassen?
Ja: Neben SOKA-Bau noch SOKA-Dach, SOKA-Gerüst, die Malerkasse (UK-Maler) und die EWGaLa, jeweils mit eigenen Tarifverträgen und Beitragssätzen.
Die Angaben sind allgemeine Informationen und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall.
Sprechen wir über Ihren Betrieb
Eine Beratung zur ersten Klärung Ihres Anliegens mit Auskünften zu den Aussichten und Handlungsoptionen in Ihrem Fall bieten wir für ein Pauschalhonorar von 654,50 Euro an (550,00 EUR netto zuzüglich 19% Umsatzsteuer 104,50 EUR).
Sie erreichen uns unter 069 95929790, oder unter eMail MEIDES Rechtsanwälte. |
