KI im Anwaltsrecht: BAG verwarf KI-Schriftsatz

Das BAG verwarf eine Nichtzulassungsbeschwerde, weil der KI-erstellte Schriftsatz nicht eigenverantwortlich geprüft war und erfundene Urteile zitierte. KI im Anwaltsrecht ersetzt keine eigene Prüfung.

Künstliche Intelligenz vor Gericht? Warum echte Anwaltskompetenz durch nichts zu ersetzen ist

Künstliche Intelligenz ist aus unserem Alltag kaum noch wegzudenken. Sie schreibt E-Mails, plant Termine und fasst Texte zusammen. Da liegt der Gedanke nahe, auch eine juristische Analyse einfach per Knopfdruck erstellen zu lassen. Das spart Zeit und Kosten. Vor Gericht ist dieser Weg jedoch mit erheblichen Risiken verbunden. Das Bundesarbeitsgericht hat dies in einem Beschluss vom September 2026 unmissverständlich klargestellt.

Der Fall

Ein Rechtsanwalt reichte für seine Mandantin die Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesarbeitsgericht ein. Der Text stammte offensichtlich nicht aus seiner eigenen Feder. Das Ergebnis war ein prozessuales Debakel: Die Beschwerdebegründung berief sich auf mehrere Entscheidungen, die es nicht gibt, und gab den Inhalt weiterer Entscheidungen unzutreffend wieder. Das Bundesarbeitsgericht verwarf die Beschwerde als unzulässig. Das Berufungsurteil wurde damit rechtskräftig.

  1. Das Problem der „Halluzinationen“

Um zu verstehen, warum KI im Recht an Grenzen stößt, muss man ihre Funktionsweise kennen. Systeme wie ChatGPT sind keine digitalen Gesetzessammlungen. Sie sind im Kern Wortvorhersagemodelle: Auf eine Frage berechnen sie, welche Wörter als Nächstes am plausibelsten klingen. Sie suchen nicht nach der gesicherten Rechtslage, sondern nach der sprachlich naheliegenden Antwort.

Das Bundesarbeitsgericht bezeichnete die im Streitfall zitierten Entscheidungen als „sog. Halluzinationen“. Die KI hatte Aktenzeichen, Fundstellen und Gerichtsentscheidungen erzeugt, die täuschend echt aussahen, aber nicht existierten – und bei weiteren Entscheidungen den Inhalt verfälscht wiedergegeben. Genau das wäre bei einer gewissenhaften anwaltlichen Prüfung aufgefallen.

  1. Recht verändert sich täglich – die KI hinkt hinterher

Hinzu kommt das Problem der Aktualität. Gerade im Arbeitsrecht und in den tariflichen Sozialkassenverfahren verändert sich die Rechtsprechung stetig. Was gestern als gesichert galt, kann heute durch eine neue Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts überholt sein. Ein Sprachmodell greift auf Daten aus der Vergangenheit zurück und kennt die Nuancen der jüngsten Entscheidungen oft nicht. Wer sich hier blind auf ein Programm verlässt, argumentiert mit veraltetem Recht.

  1. Warum der Mandant für den Kopf zahlt, nicht für den Computer

Der Maßstab, den das BAG für KI im Anwaltsrecht aufstellt, ist streng: Eine Vertretung durch einen Prozessbevollmächtigten liegt nur vor, wenn der Schriftsatz das Ergebnis der geistigen Arbeit des Anwalts ist. Wird der Text durch einen Dritten erstellt, muss der unterzeichnende Anwalt ihn selbständig prüfen und aufgrund dieser Prüfung die volle Verantwortung übernehmen. Das Gesetz knüpft dabei grundsätzlich an die Unterschrift an. Etwas anderes gilt jedoch, wenn nach den äußeren Umständen außer Zweifel steht, dass der Anwalt ohne eigene Prüfung einen fremden Schriftsatz unterschrieben hat. Genau davon ging der Senat hier aus – wegen der äußeren Gestaltung, wegen inhaltlich unverständlicher Ausführungen und wegen der nicht existenten Zitate.

Fazit: Technik als Werkzeug – der Mensch entscheidet

Die Entscheidung bedeutet nicht, dass Technologie in einer modernen Anwaltskanzlei keinen Platz hat. Die Bundesrechtsanwaltskammer hat in ihren Handlungshinweisen zum Einsatz künstlicher Intelligenz (Stand Dezember 2024) ausdrücklich anerkannt, dass KI Werkzeug sein kann – vorausgesetzt, der Anwalt prüft die Ergebnisse eigenverantwortlich. Programme können Schreibarbeit erleichtern und Informationen sortieren. Sie dürfen das selbständige Denken und die Verantwortung des Anwalts aber nicht ersetzen.

Für unsere Kanzlei ist diese Entscheidung eine Bestätigung unseres Selbstverständnisses: Wir setzen moderne Technik dort ein, wo sie uns schneller und präziser macht. Die rechtliche Strategie, die Verifikation jeder zitierten Entscheidung und die Verantwortung für Ihren Erfolg bleiben vollständig in den Händen unserer Anwälte. Denn im Sozialkassen- und Arbeitsrecht entscheiden oft die kleinsten Details – und die Prüfung jedes Details ist und bleibt anwaltliche Arbeit. Denn am Ende schlägt echte Erfahrung eben jeden Algorithmus.

Dr. Meides Rechtsanwälte und Fachanwälte für Arbeitsrecht sind seit langem auf Rechtskonflikte im Arbeitsrecht und mit den tariflichen Sozialkassen spezialisiert. Wir beraten Handwerksbetriebe und Industriebetriebe zur tariflichen Sozialkassenpflicht und übernehmen die juristische Abwehr unberechtigter SOKA-Forderungen an Beiträgen und Zinsen.

Kontaktieren Sie uns gerne per E-Mail: Dr. Meides Rechtsanwälte, Frankfurt.

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