BAG zur Arbeit auf Abruf: Auch ohne Teilzeit-Regelung keine automatische Vollzeitbeschäftigung

Üppiger Nachschlag: Der Koch will eine Lohnnachzahlung „Es ist eine Festbeschäftigung mit flexibler Arbeitszeit nach den betrieblichen Erfordernissen vereinbart.“ So lautete der entscheidende Satz im Arbeitsvertrag eines […]

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