Unfall während der Mittagspause – Wann besteht Versicherungsschutz?

Wer in der Mittagspause mehr macht als nur zum Essen geht, läuft Gefahr aus der Unfallversicherung herauszufallen. Der Weg zum Essen steht zwar grundsätzlich unter dem Schutz der Unfallversicherung. Alles andere aber nicht.
Im Fall der Fälle prüft die Unfallversicherung sehr genau was man in der Mittagspause tatsächlich erledigen wollte bzw. erledigt hat.

Wohin führen die mittäglichen Schritte? Die Antwort entscheidet über den Versicherungsschutz
Wer zum Beispiel neben der Nahrungsaufnahme noch einen kleinen Abstecher macht, um andere, private Dinge zu erledigen, ist genau dann nicht mehr versichert.

Versichert ist nur, wer mit der Motivation der Nahrungsaufnahme unterwegs ist
Allgemein gilt: Unfälle, die sich in Pausen ereignen, sind nur dann versichert, wenn der Versicherte im konkreten Zeitpunkt des Unfallereignisses mit der Motivation der Nahrungsaufnahme unterwegs war. Bei anderen privaten Verrichtungen entfällt der Versicherungsschutz. Besonders schwierig für Betroffene: Bei ihnen liegt die Beweislast. Wie heikel das sein kann, musste eine Sekretärin feststellen, die in ihrer Mittagspause in der Frankfurter Fußgängerzone stürzte und sich eine Halsmarkquetschung zuzog.

Schlecht: Unfall auf dem Weg zu einer Reinigung
Die Unfallgenossenschaft lehnte eine Entschädigung mit der Begründung ab, dass sich die Frau im Unfallzeitpunkt auf dem Weg zu einer Reinigung befunden habe, um Kleidung abzuholen. Anscheinend hatte sich die Frau dahingehend gegenüber der Berufsgenossenschaft geäußert.

Fast-Food oder Schnellreinigung – das ist hier die Frage
Die verletzte Sekretärin hatte argumentiert, sie habe sich beim Sturz auf der Treppe an der Frankfurter Hauptwache auch auf dem Weg zu einem neben der Reinigung liegenden Fast-Food-Restaurant befunden. Doch das überzeugte die Richter nicht.

Das LSG Hessen erkannte zwar, dass es letztlich nicht zweifelsfrei klären könne, ob die Frau die Treppe mit dem Ziel betreten habe, um im Schnellrestaurant zu essen.
Doch diese Zweifel reichten dem Gericht, um einen Anspruch gegen die Unfallversicherung zu verneinen.
(LSG Hessen, Urteil v. 24.03.2015, L 3 U 225/10).

Das in diesem Artikel verwendete Foto stammt von Luke Ma. Herzlichen Dank!