Was ist eigentlich ein Leitender Angestellter und was muss man darüber wissen

Wer nach Arbeitsvertrag und Stellung im Unternehmen oder im Betrieb

  • zur selbständigen Einstellung und Entlassung von im Betrieb oder in der Betriebsabteilung beschäftigten Arbeitnehmern berechtigt ist
  • oder
  • Generalvollmacht oder Prokura hat und die Prokura auch im Verhältnis zum Arbeitgeber nicht unbedeutend ist oder
  • Regelmäßig sonstige Aufgaben wahrnimmt, die für den Bestand und die Entwicklung des Unternehmens oder eines Betriebs von Bedeutung sind und deren Erfüllung besondere Erfahrungen und Kenntnisse voraussetzt, wenn er dabei entweder die Entscheidung im wesentlichen frei von Weisungen trifft oder sie maßgeblich beeinflusst

gilt als ein Leitender Angestellter. Leitender Angestellter kann man auch dann sein, wenn man keine der vorgenannten Befugnisse hat, aber aufgrund der Betriebsstruktur oder des Gehaltes eine vergleichbare Stellung einnimmt.

Der Leitende Angestellter ist zwar Arbeitnehmer, er steht also in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis, er ist aber weitgehend vom Betriebsverfassungsrecht ausgenommen. Repräsentiert wird er durch so genannte Sprecherausschüsse; diese haben allerdings erheblich geringere Kompetenzen als die Betriebsräte.

Manche Leute sagen. es gibt Kündigungsschutz für leitende Angestellte, manche Leute sagen, es gibt keinen Kündigungsschutz für leitenden Angestellte, ich aber sage auch ein Leitender Angestellter hat Schutz, allerdings unterscheidet sich dieser Kündigungsschutz vom Kündigungsschutz für die übrigen Arbeitnehmer in zweierlei Hinsicht:

  • Aufgrund der besonderen Vertrauensstellung, die ein leitender Angestellter im Verhältnis zum Arbeitgeber genießt, werden an das Verhalten und an die Loyalität, ganz andere Maßstäbe angelegt als bei anderen Mitarbeitern. Insbesondere im Vertrauensbereich kann daher ein Fehlverhalten, welches bei einem „normalen“ Mitarbeiter überhaupt nicht ins Gewicht fiele, bei einem leitenden Angestellten durchaus Anlass für eine verhaltensbedingte Kündigung – gegebenenfalls nach vorheriger Abmahnung – sein.
  • Darüber hinaus genießen leitende Angestellte einen verminderten Bestandsschutz. Auch wenn eine Kündigung rechtlich unbegründet ist, kann der Arbeitgeber einseitig die Auflösung des Arbeitsverhältnisses durchsetzen.

In der Praxis ist vor allem der Auflösungsantrag im Rahmen der §§ 9 und 10 in Verbindung mit 14 KSchG von großer Bedeutung. Danach kann der Arbeitgeber im Kündigungsschutzverfahren einseitig die Auflösung des Arbeitsverhältnisses beantragen und durchsetzen, auch wenn die Kündigung unwirksam ist.

Der Leitende Angestellte genießt zwar Kündigungsschutz und kann auch Kündigungsschutzklage erheben, aber der Arbeitgeber hat immer die Möglichkeit, einen Auflösungsantrag zu stellen. Diesem Antrag muss das Gericht bei leitenden Angestellten zwingend stattgeben. Hierin besteht der entscheidenden Unterschied zu den Arbeitsverhältnissen mit Angestellten, die keine leitende Funktion haben.

Bei Leitenden Angestellten muss der Auflösungsantrag nämlich nicht begründet werden (§ 14 Abs. 2 Satz 2 KSchG)!

Was bedeutet das für Sie , wenn Sie Leitender Angestellter  sind?
Es bedeutet, dass Ihnen annähernd gleich große Gefahren drohen wie Geschäftsführer und Vorständen, wenn das Unternehmen sich von Ihnen trennen will. Es hat sich daher bewährt die Beendigungsproblematik bereits bei Vertragsabschluss anzusprechen und zu klären. Sie sollten auf eine lange Kündigungsfrist seitens des Arbeitgebers bestehen und gleichzeitig darauf, dass Sie nach Ausspruch eine ordentlichen Kündigung freigestellt werden. Damit erreichen Sie, dass Sie in der Zeit nach der Kündigung zwar weiter bezahlt werden, aber nicht mehr arbeiten müssen. Sie also ausreichend Gelegenheit haben, sich aus dem noch bestehenden Arbeitsverhältnis bei anderen Unternehmen zu bewerben.

Was sollten Sie als Arbeitgeber im Umgang mit einem Leitenden Angestellten wissen ?
Für Sie als Arbeitgeber ist es natürlich gut zu wissen, das Sie das Arbeitsverhältnis mit einem leitenden Angestellten tatsächlich immer wirksam beendigen können. Wenn eine Kündigung sich also als unwirksam erweist, können Sie vor dem Arbeitsgericht immer noch einen Auflösungsantrag stellen, den Sie nicht begründen müssen. Gibt das Arbeitsgericht dem Auflösungsantrag statt, geht Ihr Mitarbeiter zwar nicht leer aus, aber besonders leitende Angestellte, deren Arbeitsverhältnis nur kurze Zeit bestanden hat, werden nur eine sehr geringe Abfindung erhalten.

Die Höhe der Abfindung wird nämlich vom Gericht festgesetzt und orientiert sich meist an der üblichen Formel: Ein halbes Bruttomonatsgehalt je Beschäftigungsjahr. So richtig teuer wird es damit meistens nicht. Trotzdem ist es sinnvoll auch mit leitenden Angestellten über eine einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses zu sprechen. Wie wir ja schon bei der aufmerksamen Lektüre dieses Buchens gelernt haben, verdient sonst wieder nur der Anwalt ein Haufen Geld. Gerichtliche Verfahren kosten Nerven, Zeit und Geld. Sie sollten daher immer versuchen eine außergerichtliche Lösung hinzubekommen.

Der Text stammt auszugsweise aus dem Buch E-Book “Ihr gutes Recht: Arbeit” von RAin Patterson-Baysal und RAin Katja Wolpert wurde dabei überarbeitet und aktualisiert.

Das hier verwendete Foto stammt von shorty.