Leiharbeit: Beitragsnachforderung wegen Tarifunfähigkeit der CGZP
Der Rechtsstreit um die nicht tariffähige Gewerkschaft „CGZP“ ging aktuell in eine neue Runde. Da den Arbeitnehmern eines Leiharbeitsunternehmen zu wenig Lohn gezahlt wurde, müssen Sozialversicherungsbeiträge nachentrichtet werden.
Im Mai 2012 wurde präzisiert, dass die fehlende Tariffähigkeit sich auch auf ältere Satzungen der „Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalserviceagenturen“ (CGZP) auswirkt.