Befristeter Arbeitsvertrag: Betriebsrat ist nicht gegen Jobverlust geschützt
Ein sachgrundlos befristetes Arbeitsverhältnis endet auch dann mit Ablauf der Befristung, wenn der Arbeitnehmer zwischenzeitlich in den Betriebsrat gewählt wurde.
So lautet eine Entscheidung des LAG, das jedoch eine Ausnahme macht:
Der Arbeitgeber kann sich nicht auf die Befristung berufen, wenn allein die Wahl in den Betriebsrat ausschlaggebend für die unterbliebene Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis ist.