Solo-Selbständiger und Dachdecker? SOKA-Dach zahlt Grundbeitrag Berufsbildung zurück

Aktuell SOKA-DACH:

Auch die SOKA-Dach ist in der Realität angekommen

Die Sozialkasse der Dachdecker (Soka Dach) hat in Sachen Mindestbeiträge für Berufsbildung nun ebenfalls die Segel gestrichen:

  • Selbstständige Dachdecker ohne gewerbliche Arbeitskräfte, die trotzdem einen Berufsbildungsbeitrag an die SOKA-Dach bezahlen mussten, bekommen das Geld zurückbezahlt.
    Einen Antrag müssen sie dafür nicht stellen, verspricht die SOKA-Dach. Die Rückzahlung werde sich aber über einige Wochen hinziehen.
  • In Zukunft wird nun auch die SOKA-Dach auf den Ausbildungsbeitrag von Soloselbstständigen verzichten. Rechtlich haltbar war die Forderung ohnehin nicht (mehr).

Hintergrund: Der Grundbeitrag von Solo-Selbstständigen hat vor Gericht Schiffbruch erlitten

Andere Sozialkassen wie die des Baugewerbes (SOKA-Bau) verlangen von Betrieben ohne gewerbliche Beschäftigte (Soloselbständige) schon seit einiger Zeit keine Beiträge zur Berufsausbildung mehr. Ausschlaggebend dafür waren zwei Urteile des Bundesarbeitsgerichts vom August 2017 und Januar 2018: Darin hatte das Bundesarbeitsgericht entsprechende Forderungen der SOKA-Bau sowie der Ausbildungskostenausgleichskasse (AKS) der Schornsteinfeger abgeschmettert. (Wir haben darüber berichtet: BAG 1.8.2017, BAG 31.1.2018.)

Die SOKA-Dach bestand dagegen weiterhin auf dem sogenannten Grundbeitrag Berufsbildung, auch gegenüber Kleinbetrieben ohne gewerbliche Arbeitnehmer. Doch damit ist es nun vorbei. Anfang August 2018 haben die Tarifparteien beschlossen, diesen Grundbeitrag Berufsbildung nicht mehr einzufordern und bereits bezahlte Beiträge an Soloselbständige-Dachdeckerbetriebe zurückzuzahlen.

Allerdings musste erst das Arbeitsgericht Wiesbaden im Rahmen eines Verfahrens nachbohren, bevor die Regelungen für das Sozialkassenverfahren nun in diesem Punkt geändert wurden.

Tipp: Sanfter Druck kann helfen

Druck erzeugt Bewegung – das zeigt sich in der Auseinandersetzung mit den Sozialkassen immer wieder.

Man möge „von Rückfragen zum aktuellen Bearbeitungsstand“ absehen, wünscht sich die SOKA-Dach auf ihrer Website. Betroffene Betriebe sollten allerdings daran denken, dass die Sozialkasse umgekehrt bei Zahlungsverzögerungen nicht unbedingt für Kulanz bekannt ist. Wer auf die Zahlung einer Sozialkasse nicht warten will, kann sie mit Rechtsmitteln oft erstaunlich beschleunigen – das zeigt die Erfahrung.

Das in diesem Beitrag verwendete Foto „Dachdeckerarbeiten“ stammt von Wikipedia © Gohnarch░░░░ 12:12, 18. Feb. 2009 (CET), Dachdeckerarbeiten Bhf K Deutz, CC BY-SA 3.0 DE. Herzlichen Dank!