Wer Bauarbeiter aus der Schweiz nach Deutschland entsendet, muss Urlaubskassenbeiträge zahlen – auch rückwirkend. Das Bundesarbeitsgericht hat klar entschieden.
Darf die SOKA-Bau von ausländischen Bauunternehmen Beiträge verlangen? Ja – wenn die Regelung den Beschäftigten wirklich nützt und verhältnismäßig bleibt. Der EuGH zeigt Grenzen auf, etwa bei Auskunftspflichten und bei gemischten Betrieben.