Betriebliche Altersvorsorge bleibt auch bei Insolvenz bestehen, Insolvenzverwalter hat keinen Anspruch auf Rückkaufswert

Ein Insolvenzverwalter kann eine vom Arbeitgeber abgeschlossene Altersvorsorge nicht ohne Weiteres widerrufen und Auszahlung der bereits angesparten Versicherungssumme verlangen, um den Betrag der Insolvenzmasse zuzuführen. Das hat […]

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