Räumlicher Geltungsbereich: die Malerkasse und das Saarland
Ein Malerbetrieb wehrt sich erfolgreich gegen Beitragsforderungen der Urlaubskasse. Das Gericht stellt klar: Nicht die Gewerbeanmeldung, sondern der tatsächliche Betriebsort entscheidet über die Beitragspflicht.
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