Was ist eigentlich eine personenbedingte Kündigung?

Eine personenbedingte Kündigung verlangt, dass Gründe vorliegen, die in der Person des Arbeitnehmers liegen. Sie sind also grob gesagt, verschuldensunabhängig.

Kurz gesagt, sind personenbedingte Gründe also solche, die auf den persönlichen Eigenschaften und Fähigkeiten des Arbeitnehmers beruhen. Hierzu gehören insbesondere

  • mangelnde körperliche oder geistige Eignung,
  • Erkrankungen, die die Verwendbarkeit des Arbeitnehmers erheblich herabsetzen,
  • fortgeschrittenes Alter und damit bedingte Abnahme der Leistungsfähigkeit.

Im Klartext heißt das, dass die Gründe für die Kündigung in der Person des Arbeitnehmers liegen. Ein Verschulden muss ihn dabei nicht treffen.

Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes (BAG) müssen die folgenden vier Voraussetzungen vorliegen, damit eine personenbedingte Kündigung wirksam ist.

1. Es müssen Gründe vorhanden sein, die in der Person liegen: fehlende fachliche, charakterliche, körperliche Eignung oder langanhaltendes Leistungshindernis. Der Arbeitnehmer ist aufgrund seiner persönlichen Fähigkeiten und Eigenschaften nicht in der Lage, künftig seine arbeitsvertraglichen Pflichten zu erfüllen. Diese Voraussetzung nennen die Juristen kurz „negative Prognose“.

2. Betriebliche oder wirtschaftliche Interessen des Arbeitgebers müssen konkret und erheblich beeinträchtigt werden.

3. Es gibt keine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit des Arbeitnehmers auf einem anderen freien Arbeitsplatz in dem Betrieb oder dem Unternehmen des Arbeitgebers, auf dem sich die mangelnde Eignung des Arbeitnehmers nicht oder kaum bemerkbar machen würde.

4. Bei Abwägung der Interessen des Arbeitgebers, das Arbeitsverhältnis zu beenden, und des Arbeitnehmers, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen, überwiegt das Arbeitgeberinteresse. Dieser Schritt der rechtlichen Überprüfung ist die „Interessenabwägung“.

Wenn auch nur eine dieser vier Voraussetzungen fehlt, ist eine personenbedingte Kündigung nicht möglich.

Typische Gründe für eine personenbedingte Kündigung sind Krankheit, Haft, Führerscheinentzug, Verlust der Approbation bei Ärzten oder der Zulassung bei Anwälten u.ä.