Beim Griff in die Kasse folgt die fristlose Kündigung

Wer in die Kasse seines Arbeitgebers greift, darf fristlos entlassen werden. Mit diesem Urteil weicht das Landesarbeitsgericht (LAG) Mainz vom Grundsatz ab, dass eine Abmahnung der Kündigung […]

Weiter lesen