Ob, wie und wann können Kündigungsgründe nachgeschoben werden
Gerade bei den fristlosen Kündigungen schwebt die 2 Wochen Frist des § 626 Abs. 2 BGB stets wie ein Damoklesschwert über dem kündigenden Arbeitgeber. Sobald er Kenntnis […]
Weiter lesenGerade bei den fristlosen Kündigungen schwebt die 2 Wochen Frist des § 626 Abs. 2 BGB stets wie ein Damoklesschwert über dem kündigenden Arbeitgeber. Sobald er Kenntnis […]
Weiter lesenImmer wieder müssen sich die Gerichte mit der Frage befassen, ob ein Beschäftigter auf der Basis eines Werkvertrages oder eines Dienstvertrages tätig geworden ist. Dabei wird immer […]
Weiter lesenDer Betriebsrat des Entleiherbetriebs kann seine Zustimmung zum Einsatz von Leiharbeitnehmern verweigern, wenn diese dort nicht nur vorübergehend eingesetzt werden sollen. Nach § 14 Abs. 3 Satz […]
Weiter lesenSozialkassen des Baugewerbes „SOKA-BAU“ Wer ist betroffen, mit welchen Folgen und was ist zu tun? Dr. Peter Meides, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Steuerrecht Vortrag […]
Weiter lesenGelegentlich sprechen Unternehmer verzweifelt vor und beklagen, dass sie sich im Zusammenhang mit notwendigen betriebsbedingten Kündigungen bei der ordentlichen Einhaltung der Kriterien für die Sozialauswahl vor allem […]
Weiter lesenWer in die Kasse seines Arbeitgebers greift, darf fristlos entlassen werden. Mit diesem Urteil weicht das Landesarbeitsgericht (LAG) Mainz vom Grundsatz ab, dass eine Abmahnung der Kündigung […]
Weiter lesenMetallbauer auf Baustellen sind nicht automatisch im VTV. Das BAG hat klargestellt: Ist der Metallhandwerkstarif spezieller, verdrängt er den VTV – mit Folgen für SOKA-BAU-Beiträge.
Weiter lesenDarf die SOKA-Bau von ausländischen Bauunternehmen Beiträge verlangen? Ja – wenn die Regelung den Beschäftigten wirklich nützt und verhältnismäßig bleibt. Der EuGH zeigt Grenzen auf, etwa bei Auskunftspflichten und bei gemischten Betrieben.
Weiter lesenWer eine GmbH gründet, sie aber nicht eintragen lässt und schon am Bau tätig wird, landet schnell in der Vor-GmbH. Wird diese vermögenslos, darf SOKA BAU die Gesellschafter unmittelbar belangen.
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