ULAK-Bau-Mahnbescheid? Prüfen Sie, bevor Sie zahlen!

SOKA-Bau / ULAK-Bau-Mahnbescheid bekommen?

Hat Ihr Betrieb von der Urlaubskasse der BauwirtschaftULAK (SOKA-Bau) – einen Mahnbescheid bekommen? Sie sind nicht der Einzige – nach einer monatelangen Phase, während der offenbar kaum geklagt wurde, ist man in Wiesbaden, dem Sitz der SOKA-Bau, in Bezug auf das Mahnbescheidswesen nun offenbar wieder sehr aktiv.

Hinter der für die SOKA ganz untypischen Mahnbescheidspause steckten dem Vernehmen nach Probleme mit einem größeren IT-Projekt. Die scheinen nun überwunden zu sein. Aktuell beantragt die Soka-Bau durch die ULAK (Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft) in Wiesbaden und Berlin wieder Mahnbescheide.

Reagieren Sie auf den Mahnbescheid, aber bezahlen Sie nicht ungeprüft

Für von Mahnungen betroffene Betriebe gilt: Den Kopf in den Sand zu stecken, bringt nichts. Wenn ein gerichtlicher Mahnbescheid vorliegt, bleiben grundsätzlich nur zwei Möglichkeiten: Man kann entweder bezahlen, oder man kann Widerspruch einlegen.

Wer gar nicht reagiert, muss mit einer Pfändung rechnen. Trotzdem sollte man das geforderte Geld auf keinen Fall überweisen, ohne die Forderung der Soka einer genauen Überprüfung zu unterziehen. Schließlich geht es in der Regel um bedeutende Summen.

Beitragsforderungen der SOKA-Bau sind längst nicht immer unumstößlich. Im Zweifel ist einem Soka-Bau-Mahnbescheid zu widersprechen, schon um eine Prüfung und gegebenenfalls gerichtliche Klärung offen zu halten.

Für Widerspruch bleibt nur eine Woche Zeit

Bei einem „üblichen“ Mahnbescheid (gemäß § 692 ZPO) bleiben zwei Wochen für einen Widerspruch. Die Sozialkasse verschickt jedoch arbeitsgerichtliche Mahnbescheide – und für diese gilt nur eine Widerspruchsfrist von einer Woche (§ 46a ArbGG).

Anders gesagt: Die Zeit drängt. Wenn der gelbe Umschlag mit dem SOKA / ULAK-Bau-Mahnbescheid bei Ihnen eintrifft, sollten Sie sich direkt um eine rechtliche Prüfung kümmern.

MEIDES Rechtsanwaltsgesellschaft ist eine auf Rechtsstreitigkeiten gegen die Soka / Urlaubs- und Lohnausgleichskasse der Bauwirtschaft hochspezialisierte Anwaltskanzlei. Wenn Sie Fragen haben, schreiben Sie uns eine eMail an Meides Rechtsanwälte oder rufen Sie einfach an <069-95929790>.

Wann ist ein Widerspruch gegen SOKA / ULAK-Bau-Mahnbescheid unbedingt zu erheben?

Ein Widerspruch kommt vor allem in zwei Fällen in Frage:

  • Die Forderung aus dem Mahnbescheid ist bereits verjährt. Die Verjährungsfristen für SOKA-Beitragsforderungen betrugen lange vier Jahre. Im neuesten, mittlerweile allgemeinverbindlichen Sozialkassentarifvertrag (VTV 2019) wurde die Verjährungsfrist auf drei Jahre gesenkt.
    Wie immer bei Verjährungsfragen muss geprüft werden, ob die Forderung rechtzeitig wirksam geltend gemacht wurde. Will die SOKA einen verjährten Beitragsanspruch trotz Widerspruch gegen den Mahnbescheid vor Gericht geltend machen, kann man ihn dort durch die sogenannte „Einrede der Verjährung“ zu Fall bringen.
  • Es handelte sich gar nicht um SOKA-pflichtige Tätigkeiten. Wenn die Arbeiten, um die es geht, nicht Soka-pflichtig waren, dann ist die Forderung abzuwehren. Die Sozialkasse neigt gerade bei Grenzfällen oder Sowohl-als-auch-Tätigkeiten dazu, die eigene Anspruchsgrundlage sehr optimistisch einzuschätzen. Im Zweifel sollten Sie durch einen Spezialisten prüfen lassen, ob Ihr Betrieb überhaupt unter den Geltungsbereich des SOKA-Tarifvertrags fällt, bevor Sie Geld überweisen.
    Das Sozialkassenrecht ist ein kompliziertes Feld – aber es setzt den Beitragsansprüchen der SOKA-Bau klare Grenzen. Diese muss man allerdings oft mit Rechtsmitteln durchsetzen.

Dazu kommt die Möglichkeit von Formfehlern im Mahnbescheid, etwa ein falscher Adressat oder unzureichende Anspruchstellung.

Die beste Reaktion auf einen ULAK-Bau-Mahnbescheid? Ein Anruf bei Anwalt Meides!

Bevor Ihr Unternehmen womöglich ohne Not Forderungen der ULAK / SOKA-Bau begleicht, sollten Sie prüfen lassen, ob die Ansprüche einer rechtlichen Prüfung Stand halten. Ich habe bereits sehr viele Unternehmen gegenüber der Sozialkasse vertreten und kann Ihnen schnell sagen, wie die Aussichten in Ihrem Fall stehen: Nehmen Sie Kontakt auf.

< 069-95929790 oder eMail an Meides Rechtsanwälte >.

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