Tarifvertrag Gebäudereinigung: Keine Vergütung der sog. Zwischenzeit
Die zwischen dem Ende der Reinigung des einen Objekts und dem Beginn der Reinigung im Folgeobjekt liegende arbeitsfreie Zeit – sogenannte Zwischenzeit – ist nach dem allgemeinverbindlichen Rahmentarifvertrag für das Gebäudereinigerhandwerk regelmäßig nicht zu vergüten. Etwas anderes gilt für die Fahrzeit, die zwischen den einzelnen Objekten aufzuwenden ist.
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